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Nutzungsbedingungen

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NUTZUNGSVEREINBARUNG

Dies ist die Nutzungsvereinbarung von Mollie. Diese gilt zwischen Ihnen (dem Unternehmen) und Mollie. Die Definitionen finden Sie in Kapitel 12 dieser Vereinbarung. 

KAPITEL 1: ALLGEMEINES

Artikel 1.1 Geltungsbereich dieser Vereinbarung und die Position von Mollie

Diese Nutzungsvereinbarung ist eine Darlegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen Ihnen und Mollie für die erbrachte(n) Dienstleistung(en) gelten. Gegebenenfalls gelten für die von Ihnen genutzte(n) Dienstleistung(en) produktspezifische Bedingungen. Diese bilden einen integralen Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung. Die produktspezifischen Bedingungen finden Sie hier. Wenn wir den Begriff Vereinbarung verwenden, meinen wir die Nutzungsvereinbarung und alle anwendbaren produktspezifischen Bedingungen.

Artikel 1.2 Laufzeit

Diese Vereinbarung wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung tritt unter der aufschiebenden Bedingung in Kraft, dass Mollie Ihre erste Transaktion innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Annahme dieser Vereinbarung verarbeitet.

KAPITEL 2: ANMELDUNG BEI MOLLIE

Artikel 2.1 Registrierungsprozess

Die Dienstleistung(en) steht/stehen ausschließlich juristischen Personen und Organisationen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln, und ausdrücklich nicht Verbrauchern. Um unsere Dienstleistung(en) nutzen zu können, müssen Sie ein Konto erstellen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Konto von niemand anderem als Ihnen selbst und/oder Ihren bevollmächtigten Vertretern genutzt wird. Sie sind selbst verpflichtet, unbefugten Zugriff auf Ihr Konto oder dessen unbefugte Nutzung zu verhindern. Sie tragen die volle Verantwortung für etwaige Schäden und/oder Verluste, die aus einem unbefugten Zugriff auf Ihr Konto resultieren. Sollte sich jemand unbefugt Zugriff auf Ihr Konto verschafft haben, müssen Sie Mollie unverzüglich darüber informieren.

Während und nach dem Registrierungsprozess werden Sie von Mollie gebeten, Informationen und zusätzliche Dokumente über Sie und Ihr Unternehmen vorzulegen. Sie sind verpflichtet, diese Informationen auf erstes Anfordern bereitzustellen, um den geltenden Gesetzen und den Know Your Customer-Anforderungen von Mollie, ihren verbundenen Unternehmen und/oder Finanzinstituten oder Intermediären zu entsprechen.

Sie garantieren, dass die Person, die Sie bei Mollie registriert, dazu befugt und berechtigt ist, geschäftliche Aktivitäten im Registrierungsland auszuüben. Darüber hinaus garantieren Sie, dass alle Informationen, die Sie Mollie zur Verfügung stellen, korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu sind, und Sie informieren Mollie unverzüglich, wenn Änderungen in Bezug auf die bereitgestellten Informationen auftreten. Dies umfasst unter anderem den (Handels-)Namen, den Status und/oder die Struktur Ihres Unternehmens und/oder die Art und den Umfang Ihrer Dienstleistungen.

Wir können Ihr Konto mit sofortiger Wirkung sperren oder diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn Sie die Informationen nicht auf dem neuesten Stand halten und/of wenn Sie uns die angeforderten Informationen nicht auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen. 

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie nach der Registrierung Zahlungen auf Ihrem Konto empfangen. Dies bedeutet nicht, dass Mollie Ihre Prüfung abgeschlossen hat. Mollie entscheidet nach einer vollständigen Verifizierung gemäß Artikel 2.2, ob Ihr Antrag auf vollen Zugriff auf die Dienstleistung(en) genehmigt oder abgelehnt wird. Auszahlungen des Saldos sind erst nach vollständiger Verifizierung möglich. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können wir Ihnen den Saldo möglicherweise nicht auszahlen. 

Artikel 2.2 Verifizierung und Akzeptanz

Nach der Registrierung prüfen wir Ihren Antrag. In diesem Rahmen stimmen Sie zu, dass wir Daten bei Bedarf an verbundene Unternehmen, Finanzinstitute und sonstige Dritte weitergeben. Diese Daten betreffen unter anderem:

  1. personenbezogene Daten Ihrer rechtsgültigen Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigten; 

  2. Informationen zur Bonitätshistorie;

  3. Transaktionsinformationen, damit Mollie, ihre verbundenen Unternehmen und/oder Finanzinstitute die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten können;

  4. Informationen bezüglich der Verwaltung und Wartung der Dienstleistung(en);

  5. Informationen, die verwendet werden, um Daten über Sie zu erfassen oder zu aktualisieren und um die Dienstleistung(en) zu verbessern; und 

  6. Informationen zum Risikomanagement.

Mollie kann diese Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren, um zu bestätigen, dass Sie diese Vereinbarung weiterhin einhalten.

Artikel 2.3 Vertriebskanäle 

Sie müssen jeden Vertriebskanal, über den Sie die Dienstleistung(en) nutzen, registrieren, einschließlich der zugehörigen URL. Dies tun Sie, indem Sie in Ihrem Konto für jeden Vertriebskanal ein Profil erstellen. Es ist nicht gestattet, Transaktionen über einen nicht registrierten Vertriebskanal oder über ein Profil abzuwickeln, das nicht mit dem Vertriebskanal übereinstimmt, auf dem die Transaktion gestartet wurde. Es ist nicht gestattet, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, die Sie nicht bei Mollie registriert haben. Für jeden Vertriebskanal müssen Sie Mollie den korrekten Handelsnamen mitteilen, der auf den Kreditkarten- oder Bankbelegen der Kunden erscheinen soll. Mollie haftet nicht für Kosten, Streitigkeiten oder Chargebacks, die daraus resultieren, dass ein Kunde den Handelsnamen nicht erkennt.

Sie garantieren, dass die URL(s), die Sie bei Mollie registriert haben, keine illegalen, verleumderischen, obszönen oder anderweitig verbotenen Inhalte oder Äußerungen enthalten. Wenn Mollie eine URL entdeckt, die gegen das Vorstehende verstößt, wird die Nutzung des Zahlungsmoduls für die betreffende URL unverzüglich eingestellt.

Sie müssen alle integrierten Zahlungsmethoden auf Ihren Vertriebskanälen so darstellen, wie es die geltenden Regelwerke vorschreiben. Es ist nicht gestattet, Mollie, eine Zahlungsmethode oder die damit verbundenen Dienstleistungen zu kritisieren oder falsch darzustellen, noch Handlungen vorzunehmen, die den Interessen von Mollie schaden.

Jeder Verstoß gegen diesen Artikel stellt eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar und kann zur Sperrung oder Kündigung Ihres Kontos führen.

KAPITEL 3: DIENSTLEISTUNGEN VON MOLLIE

Artikel 3.1 Zahlungsmodul

Mollie kann die vollständige und permanente Verfügbarkeit des Zahlungsmoduls nicht garantieren. Mollie hat das Recht, das Zahlungsmodul für Wartungsarbeiten abzuschalten. Dies geschieht vorzugsweise nachts. Wartungsarbeiten am Zahlungsmodul werden Ihnen vorab angekündigt. Mollie kann das Zahlungsmodul jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen und ist nicht verpflichtet, Funktionalitäten beizubehalten oder hinzuzufügen.

Mollie hat das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen für Sie mit sofortiger Wirkung einzustellen, Ihnen den Zugang zum Zahlungsmodul zu verweigern und diese Vereinbarung zu kündigen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen. Mollie hat das Recht, einen hierdurch entstandenen Schaden von Ihnen einzufordern.

Wenn Sie das Zahlungsmodul in einer der nachfolgend beschriebenen Weisen nutzen, gilt diese Nutzung in jedem Fall (aber nicht ausschließlich) als Verstoß gegen diese Vereinbarung:

  1. Verstöße gegen die geltenden Gesetze; 

  2. Verursachung eines unannehmbaren Risikos von Reputationsschäden für Mollie;

  3. Verkauf und/oder Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch das Unternehmen, ohne diese Produkte und/of Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist an den/die Kunden liefern zu (können oder wollen);

  4. Einzug von Zahlungen ohne rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Kunden;

  5. vorsätzliche Irreführung von Kunden, Mollie, Finanzinstituten, Intermediären, Lieferanten und/oder Dritten;

  6. Unterlassung der Einrichtung eines Geschäftsmodells, das für eine angemessene Bearbeitung von Kundenbeschwerden und -streitigkeiten geeignet ist;

  7. Handeln im Widerspruch zu den Regelwerken oder den PCI-DSS-Standards (wie in Artikel 7.1 definiert).

Artikel 3.2 Zahlungsmethoden

Das Zahlungsmodul ermöglicht es Ihren Kunden, verschiedene Zahlungsmethoden zu nutzen. Für jede Zahlungsmethode gelten eigene Bedingungen. Diese veröffentlichen wir auf unserer Website und/oder sie sind in Ihrem Dashboard zu finden. Es wird davon ausgegangen, dass Sie eine Zahlungsmethode verstanden und akzeptiert haben, wenn Sie diese über den Support, das Dashboard oder per E-Mail aktivieren oder Mollie bitten, diese für Sie zu aktivieren.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie, soweit die Nutzung von iDeal als Zahlungsmethode durch das Unternehmen oder seine Kunden anwendbar ist, (i) jede ausgebende Bank, die einem Kunden (Bank-)Konten zur Verfügung stellt, oder (ii) jede Bank, die auf der Zahlungskarte oder dem Bankbeleg des Kunden als ausgebende Bank aufgeführt ist („Ausgebende Bank des Kunden“), von jeglichen Ansprüchen Dritter gegen eine ausgebende Bank des Kunden im Zusammenhang mit einer über Mollie verarbeiteten iDeal-Transaktion freistellen und schadlos halten. Ausgenommen von dieser Freistellung sind grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der ausgebenden Bank des Kunden.

Mollie kann während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Zuge des Registrierungsprozesses oder danach in Ihrem Namen Zahlungsmethoden aktivieren. Mollie informiert Sie über die Bedingungen dieser Zahlungsmethode und deren Aktivierung. Sie können diese Zahlungsmethode(n) jederzeit nach eigenem Ermessen im Dashboard selbst deaktivieren oder unsere Support-Kanäle bitten, dies für Sie zu tun.

Mollie hat das Recht, Zahlungsmethoden im Zahlungsmodul zu sperren oder zu entfernen. Mollie kann dem Unternehmen die Nutzung einer bestimmten Zahlungsmethode verweigern. Soweit vernünftigerweise möglich, wird dies von Mollie vorab kommuniziert. 

Artikel 3.3 Fremdwährungen

Wenn Sie von Ihrem Kunden eine Zahlung in Fremdwährung erhalten, rechnet Mollie den Betrag der Zahlung in Euro oder eine andere mit uns vereinbarte Währung um. Mollie berechnet für jede einzelne Zahlung den Betrag, den Sie erhalten, auf Grundlage des von Mollie angewandten Wechselkurses und der Konvertierungsgebühren. Der von Mollie angewandte Wechselkurs ist ein Ankaufskurs, in den der Devisenwechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung, die vom Lieferanten von Mollie in Rechnung gestellten Kosten und andere Faktoren einfließen. Mollie legt die Konvertierungsgebühren auf zwei (2) Prozent des umgerechneten Betrags zum von Mollie angewandten Wechselkurs fest, sofern nicht anders vereinbart.

Mollie rechnet Chargebacks und Rückerstattungen in die Fremdwährung um, in der Ihr Kunde die Zahlung geleistet hat. Ihr Kunde erhält immer den vollen Betrag der Zahlung. Mollie berechnet den Betrag, der Ihnen bei einem Chargeback oder einer Rückerstattung in Rechnung gestellt wird, auf Grundlage des Ankaufskurses und eines Aufschlags. In den Ankaufskurs fließen der Devisenwechselkurs zum Zeitpunkt der Rückerstattung des Betrags, die vom Lieferanten von Mollie in Rechnung gestellten Kosten und andere Faktoren ein. Mollie legt den Aufschlag auf zwei (2) Prozent des für Mollie geltenden Wechselkurses fest, sofern von den Parteien nicht anders vereinbart.

Mollie kann Ihnen die Möglichkeit bieten, Beträge auf Ihrem Saldo in derselben Währung gutzuschreiben, in der Sie die Zahlung von Ihrem Kunden erhalten haben, vorausgesetzt, Ihr Konto ist für die Multi-Währungs-Verarbeitung von Transaktionen qualifiziert. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen Sie uns für jede Währung, in der Sie eine Auszahlung beantragen, ein gültiges Bankkonto angeben. Sie können dabei aus den Währungen auf unserer Liste der verfügbaren Auszahlungswährungen wählen. Wir können nach eigenem Ermessen und jederzeit unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat Währungen zu unserer Liste der verfügbaren Auszahlungswährungen hinzufügen oder daraus entfernen. Wenn Sie mehrere Salden in verschiedenen Währungen halten, können Sie sich dafür entscheiden, diese Gelder vor der Überweisung auf Ihr Bankkonto in eine von uns unterstützte Währung umzurechnen. Diese Währungsumrechnungen, einschließlich eventueller zusätzlicher Gebühren, unterliegen den Bestimmungen in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels 3.3.

Artikel 3.4 Rückerstattungsreserve 

Wir können Ihnen gestatten, eine Rückerstattungsreserve bei uns zu halten. Die Gelder in der Rückerstattungsreserve werden auf dem Mollie-Anderkonto gehalten und gelten als Zahlungsaufträge, die zu einem von Ihnen zu bestimmenden zukünftigen Zeitpunkt ausgeführt werden müssen, und werden ausschließlich für die Durchführung von Rückerstattungen verwendet. Wir bestimmen die Höhe der Rückerstattungsreserve nach eigenem Ermessen auf Grundlage von Faktoren wie Ihren aktuellen und/of früheren Transaktionen und Rückerstattungen. Wir können von Zeit zu Zeit einen Mindest- und/oder Höchstbetrag für Ihre Rückerstattungsreserve festlegen und ändern.

Artikel 3.5 Bèta-Dienste

Mollie kann Sie einladen, Bèta-Dienste auszuprobieren. Falls für diese Bèta-Dienste zusätzliche Bedingungen gelten, stellt Mollie Ihnen diese vor der Nutzung zur Verfügung. Bèta-Dienste und alle damit zusammenhängenden Diskussionen oder Materialien sind vertrauliche Informationen und fallen unter die Geheimhaltungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Mollie garantiert nicht, dass Bèta-Dienste ordnungsgemäß funktionieren, und kann diese jederzeit einstellen. Mollie haftet nicht für Nachteile oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einem Bèta-Dienst entstehen, es sei denn, ein Haftungsausschluss ist nach geltendem Recht nicht zulässig.

KAPITEL 4: IHRE PFLICHTEN UND VERBOTE

Artikel 4.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Sie garantieren, dass: (a) Ihre Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Gesetzen, den Regelwerken und dieser Vereinbarung stehen; (b) Sie über alle Genehmigungen, Zertifikate, Freistellungen und sonstigen rechtlichen Dokumente verfügen und diese aufrechterhalten, die in den Rechtsordnungen, in denen Sie tätig sind, erforderlich sind; und (c) weder Sie noch Ihre Kunden Handlungen vornehmen oder unterlassen, von denen Sie wissen oder vernünftigerweise wissen müssten, dass sie dazu führen würden, dass das Zahlungsmodul im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen oder dieser Vereinbarung genutzt wird.

Sie müssen sicherstellen, dass das Zahlungsmodul korrekt verwendet wird, und Ihre Kunden darüber informieren, wie sie das Zahlungsmodul korrekt nutzen. Die Tatsache, dass Mollie Sie als Händler akzeptiert, bedeutet nicht, dass Mollie eine Rechtsberatung erteilt oder sich dazu geäußert hat, ob Ihre Geschäftsaktivitäten in den Rechtsordnungen, in denen Sie tätig sind, rechtmäßig sind. Mollie hat das Recht, Ihnen die Dienstleistung(en) zu verweigern.

Artikel 4.2 Verbotene Aktivitäten

Mollie führt eine Liste verbotener Aktivitäten. Diese ist auf der Website zu finden. Mollie kann diese Liste jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Mollie kann zudem beschließen, Produkte und/oder Dienstleistungen abzulehnen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, aber aufgrund der internen Richtlinien von Mollie ein unannehmbares Risiko darstellen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen zulässig sind, wenden Sie sich bitte an Mollie. Ihre Registrierung bei Mollie bedeutet, dass Sie bestätigen, dass Sie die Dienstleistung(en) ausschließlich für die bei der Registrierung genehmigten oder anderweitig ausdrücklich von Mollie genehmigten Aktivitäten nutzen werden. Wenn Mollie vermutet, dass Sie Zahlungen für verbotene Aktivitäten akzeptieren, kann Mollie Ihr Konto sperren oder diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. 

Eventuelle Strafzahlungen, die ein Intermediär im Zusammenhang mit einer Verletzung dieses Kapitels 4 verhängt, gehen zu Lasten des Unternehmens. 

Artikel 4.3 Informationspflichten

Sie sind dafür verantwortlich, die folgenden Informationen klar und übersichtlich auf Ihren Vertriebskanälen bereitzustellen:

  1. Ihre Kontaktdaten (oder die des Kundenservice), bestehend aus (mindestens) der Adresse, der Handelsregisternummer oder einer vergleichbaren Nummer (falls zutreffend), der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse;

  2. Preise Ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen;

  3. Informationen zur Lieferung, insbesondere zu Lieferfristen und -kosten;

  4. Zahlungsbedingungen; und

  5. falls zutreffend, Informationen zu Abonnements, einschließlich Informationen zur Laufzeit und Art der Kündigung.

Artikel 4.4 Bearbeitung von Kundenreklamationen 

Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihren Kunden Support zu bieten und deren Beschwerden zu bearbeiten. Sie sind dafür verantwortlich, dass E-Mails Ihrer Kunden, die sich auf Ihre Produkte oder Dienstleistungen oder auf die Nutzung des Zahlungsmoduls beziehen, innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden. Sie müssen Ihre Kunden klar und proaktiv über Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ihre Versandrichtlinien, etwaige Lieferverzögerungen und die Stornierung einer Bestellung informieren. 

Wenn Mollie eine Beschwerde über Sie erhält, die dazu führt, dass Mollie Untersuchungen oder sonstige Arbeiten durchführen muss, kann Mollie Ihnen für die Bearbeitung dieser Beschwerde eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen. Mollie ist Ihnen und Ihren Kunden gegenüber nicht für die Bearbeitung dieser Beschwerden verantwortlich oder haftbar. Mollie steht ausdrücklich außerhalb der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden. 

Artikel 4.5 Beschwerden, Störungen und Support

Wenn Sie eine Beschwerde über unsere Dienstleistung(en) haben, können Sie uns unter complaints@mollie.com kontaktieren. Weitere Informationen zu unseren Beschwerderichtlinien finden Sie auf unserer Website. Wir antworten schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (einschließlich E-Mail). 

Mollie bietet Ihnen während der Geschäftszeiten in angemessenem Umfang technische Unterstützung bei der Nutzung des Zahlungsmoduls. Wenn Sie eine Störung feststellen, müssen Sie Mollie so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von zwei (2) Stunden nach der Feststellung darüber informieren. Es gilt das folgende Protokoll:

  1. Mollie registriert die Störung und gibt Ihnen eine Ticketnummer als Referenz für die Störung.

  2. Mollie untersucht die Störung und bemüht sich, innerhalb einer angemessenen Frist eine Lösung zu finden. 

  3. Mollie informiert Sie über die implementierte Lösung. 

Artikel 4.6 Fair-Use-Richtlinie

4.6.1 Abfragelimits

Mollie wendet Abfragelimits für Ihre Nutzung der API an, um die Dienstleistung(en) für alle Händler zuverlässig, fair und vorhersehbar zu halten. Die Abfragelimits können je nach Konto variieren und hängen unter anderem von den von Ihnen genutzten Dienstleistungen und Ihrem Profil ab. Sie können Ihre aktuellen Abfragelimits im Dashboard einsehen. Mollie kann die Abfragelimits jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. 

4.6.2 Vorübergehende Erhöhung der Nutzung des Zahlungsmoduls

Wenn Sie eine vorübergehende Erhöhung der API-Nutzung erwarten, können Sie vorab über Ihr Dashboard oder unseren Support-Kanal eine vorübergehende Erhöhung Ihrer Abfragelimits beantragen. Mollie entscheidet über einen solchen Antrag nach eigenem Ermessen.

4.6.3 Missbrauch und Durchsetzung

Sie dürfen die Abfragelimits nicht überschreiten oder umgehen und die API nicht in einer Weise missbrauchen, die deren Stabilität gefährdet und sich dadurch möglicherweise auf andere Nutzer auswirkt. Wir können Anfragen an die API einschränken, verzögern, ablehnen oder blockieren oder Ihren Zugriff auf die API einschränken oder sperren, wenn wir dies für erforderlich halten, um die Abfragelimits durchzusetzen, gegen Betrug, Missbrauch oder unbefugte Aktivitäten vorzugehen oder die Dienstleistung(en), Händler oder Dritte zu schützen. Wenn dies zur Abwendung eines akuten Risikos erforderlich ist, können wir diese Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung ergreifen. In anderen Fällen werden wir Sie, soweit vernünftigerweise möglich, vorab informieren. 

KAPITEL 5: ZAHLUNGEN, GEBÜHREN UND GELDER

Artikel 5.1 Getrennte Aufbewahrung von Kundengeldern (SMP)

Mollie hält die in Ihrem Namen empfangenen Gelder über SMP getrennt. SMP ist eine separate Einheit, die ausschließlich zu diesem Zweck gegründet wurde. SMP empfängt alle Zahlungen, die Ihre Kunden für Ihre Transaktionen leisten. Sie bevollmächtigen Mollie, diese Zahlungen auf den Konten von SMP entgegenzunehmen. SMP handelt ausschließlich auf Anweisung von Mollie und muss nicht prüfen, ob diese Anweisungen korrekt sind. Eine fehlerhafte Zahlung ist das Ergebnis fehlerhafter Anweisungen von Mollie und kein Fehler von SMP. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf eine Zahlung haben, müssen Sie diese bei Mollie und nicht bei SMP einfordern. Sie verzichten auf Ihr Recht, Zahlungen von SMP einzufordern oder rechtliche Schritte gegen SMP einzuleiten, um eine solche Zahlung zu erhalten. 

Wenn die betreffenden Gelder in einer anderen Währung als dem Euro (EUR) gehalten oder empfangen werden, rechnet Mollie deren Wert ausschließlich in EUR um, um täglich berechnen zu können, welcher Betrag getrennt gehalten werden muss, und diesen mit dem tatsächlich getrennt gehaltenen Betrag abzugleichen. Mollie verwendet hierfür den Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) für das betreffende Währungspaar am Tag des Abgleichs. Wenn für dieses Währungspaar an diesem Tag kein EZB-Referenzwechselkurs veröffentlicht wurde, verwendet Mollie den jüngsten verfügbaren EZB-Referenzwechselkurs, der vor diesem Datum veröffentlicht wurde. Der in EUR umgerechnete Wert wird verwendet, um die Höhe der betreffenden Gelder für die Zwecke der Pflichten von Mollie zur getrennten Aufbewahrung im Rahmen dieser Vereinbarung zu bestimmen.

Artikel 5.2 Transaktionen

Mollie verarbeitet ausschließlich Transaktionen, die von den relevanten Intermediären und/oder den Finanzinstituten autorisiert wurden, die an der spezifischen Zahlungsmethode und/of dem Kunden beteiligt sind. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Richtigkeit der an das Zahlungsmodul übermittelten Transaktionsdaten im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen durch Ihre Kunden zu überprüfen.

Für jede Transaktion besteht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen (i) Ihnen und dem/den Kunden und (ii) einem Finanzinstitut und dem Kunden. Mollie und SMP stehen ausdrücklich außerhalb dieser vertraglichen Beziehungen und haben keine Verpflichtungen, die sich aus diesen vertraglichen Beziehungen ergeben. Dieser Artikel schränkt keine Verpflichtung ein, die Mollie oder SMP an anderer Stelle in dieser Vereinbarung ausdrücklich übernimmt, und ersetzt diese auch nicht.

Artikel 5.3 Gebühren

5.3.1 Geltende Gebühren und Zahlung

Die Gebühren, die Mollie Ihnen für die Dienstleistung(en) in Rechnung stellt, werden in Ihrem Dashboard angezeigt. Ist dies nicht der Fall, gilt der Tarif auf der Preisseite von Mollie. 

Die Gebühren sind zu folgenden Zeitpunkten fällig und zahlbar: (i) Gebühren pro Transaktion: unverzüglich nach der erfolgreichen Verarbeitung der betreffenden Transaktion. Zu diesem Zeitpunkt behält Mollie die anwendbaren Gebühren vom Bruttotransaktionsbetrag ein; (ii) periodische Abonnementgebühren (falls zutreffend): zu Beginn jedes Kalendermonats für im Voraus in Rechnung gestellte Abonnements oder am Ende jedes Kalendermonats für nachträglich in Rechnung gestellte Abonnements; und (iii) für Unternehmen, für die eine Bruttoauszahlung gilt und bei denen der gesamte Bruttoerlös der Transaktion Ihrem Saldo gutgeschrieben wird: gemäß dem anwendbaren Abrechnungszyklus, der in der Regel monatlich ist.

Mollie behält die Gebühren von Ihrem Saldo ein, sofern nicht anders vereinbart. Wenn Ihr Saldo nicht ausreicht, um die Gebühren zu bezahlen, sind Sie verpflichtet, entweder (i) die ausstehenden Gebühren auf Grundlage einer von Mollie bereitgestellten Rechnung zu bezahlen oder (ii) Ihren Saldo manuell über das Dashboard um mindestens den Betrag der fälligen und zahlbaren Gebühren aufzufüllen. Wenn Sie fällige Gebühren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung bezahlen, kann Mollie die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Mollie verhandelt keine Gebühren mit Dritten, die in Ihrem Namen handeln.

5.3.2 Änderungen der Gebühren

Mollie kann die Gebühren einseitig anpassen. Wenn die Gebühren erhöht werden, informieren wir Sie darüber mindestens einen (1) Monat vor dem Inkrafttreten der neuen Gebühren. Dies geschieht per E-Mail oder über das Dashboard. Wenn Sie mit dieser Erhöhung nicht einverstanden sind, können Sie diese Vereinbarung mit Wirkung zu dem Datum kündigen, an dem die neuen Gebühren anwendbar werden. Informieren Sie uns darüber innerhalb eines (1) Monats nach Erhalt unserer Mitteilung. Andernfalls tritt die Gebührenerhöhung zu dem von Mollie festgelegten Datum in Kraft. 

5.3.3 Gebühren und Steuern

Alle in Ihrem Dashboard oder auf der Website von Mollie genannten Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sie sind dafür verantwortlich, Steuern gemäß den geltenden Steuergesetzen zu ermitteln, einzuziehen, zu melden und an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen. Wenn Mollie verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, kann Mollie diese Steuern von Ihrem Saldo einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abführen. 

Artikel 5.4 Auszahlungen

5.4.1 Netto-Auszahlungsbetrag

Der Anspruch des Unternehmens aus über Mollie verarbeiteten Transaktionen ist jederzeit auf den Netto-Auszahlungsbetrag beschränkt. Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf Beträge, die gemäß diesem Artikel 5.4 einbehalten oder reserviert wurden. Mit der Auszahlung des Netto-Auszahlungsbetrags durch Mollie sind die Verpflichtungen von Mollie in Bezug auf die betreffenden Transaktionen vollständig erfüllt.

5.4.2 Auszahlung und Häufigkeit

Mollie überweist Beträge auf ein auf Ihren Namen lautendes Konto bei einer von Ihnen benannten Bank, basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Daten des Empfängers. Sie sind für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich, und wir dürfen uns darauf verlassen. 

Wir überweisen Beträge in der Regel über das SEPA-System auf Ihr Bankkonto. Es dauert in der Regel ein bis drei (1-3) Werktage, bis Ihr Geld gutgeschrieben ist, dies kann jedoch auch länger dauern. Beispielsweise, wenn Ihre Bank nicht an dem Standard-Clearing- oder Abwicklungssystem teilnimmt, mit dem Mollie arbeitet. Wenn Sie einen Dritten beauftragen, Transaktionen über Mollie abzuwickeln, kann dieser eine andere Auszahlungshäufigkeit anwenden. 

Mollie überweist Geldbeträge für gültig verarbeitete Transaktionen nur dann, wenn Mollie diese Beträge tatsächlich vom betreffenden Intermediär erhalten hat und keine weiteren Einbehalte oder Vorbehalte gelten. Wenn wir jedoch Gelder auszahlen, die wir nicht tatsächlich vom betreffenden Intermediär erhalten haben, müssen Sie uns die unrechtmäßig ausgezahlten Beträge zurückzahlen („Auszahlungsrückbuchung“): (i) indem Sie diese auf unsere Aufforderung hin unverzüglich zurückzahlen, oder (ii) indem wir diese Beträge gemäß Artikel 5.5 von aktuellen oder zukünftigen Auszahlungsbeträgen, die dem Unternehmen geschuldet werden, einbehalten oder damit verrechnen.

Wenn Mollie die betreffenden Gelder vom Intermediär erhält, werden diese Gelder unverzüglich an Sie ausgezahlt. Wir haben keinen Einfluss auf die rechtzeitige oder korrekte Auszahlung von Geldern durch den betreffenden Intermediär. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für verspätete oder fehlerhafte Auszahlungen oder für Beträge, die nicht von solchen Parteien erhalten wurden.

Mollie wendet für die Auszahlung eines Saldos einen Mindestauszahlungsbetrag und eine Standardauszahlungshäufigkeit an. Diese können im Dashboard eingestellt werden. Wenn für eine Änderung der Auszahlungshäufigkeit Gebühren anfallen, wird dies über das Dashboard kommuniziert. Falls Mollie eine Differenz zwischen der an Sie geleisteten Zahlung und dem noch ausstehenden Saldo feststellt, hat Mollie das Recht, die Differenz zu verrechnen oder die fehlerhafte Zahlung zurückzufordern, bis die Situation korrigiert ist.

Mollie kann die Auszahlungshäufigkeit ändern, die Dienstleistung(en) und Auszahlungen (vorübergehend) aussetzen oder Transaktionen stornieren, beispielsweise im Falle von Beschwerden, Pfändungen, (einem begründeten Verdacht auf) einer erhöhten Chargeback-Quote, eines erhöhten Kreditrisikos, Verpfändungen oder Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug (siehe auch Artikel 6.1). Ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung des Zahlungsmoduls bleiben während dieses Zeitraums vollumfänglich bestehen.

Wenn Mollie aus irgendeinem Grund den Saldo auf Ihrem Konto nicht auszahlen kann, hat Mollie, soweit gesetzlich zulässig, das Recht, diese Guthaben innerhalb eines (1) Jahres nach ihrer letzten Benachrichtigung an Sie auf ihre eigenen Konten zu übertragen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von fünf (5) Jahren nach Schließung Ihres Kontos einen Antrag auf Rückerstattung dieser Guthaben zu stellen, indem Sie eine E-Mail an info@mollie.com senden. Mollie prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob der Saldo ausgezahlt werden kann.

Artikel 5.5 Verrechnung 

Sie erklären sich damit einverstanden und bevollmächtigen Mollie, alle Beträge, die Sie Mollie im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien schulden, mit einem Saldo auf einem Ihrer Konten, einschließlich Geschäftskonten oder einer Garantie, zu verrechnen. Diese Beträge umfassen unter anderem Chargebacks, Strafzahlungen und/oder Gebühren. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die von Ihnen geschuldeten Beträge jetzt oder in Zukunft fällig sind, ob sie bedingt sind und unabhängig von der Währung, auf die sie lauten. Wir werden Sie vorab darüber informieren. 

Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Mollie Beträge, die Sie Mollie schulden, mit Konten anderer Unternehmen verrechnen darf, wenn diese Unternehmen mindestens einen übereinstimmenden wirtschaftlich Berechtigten haben. Wenn Mollie nicht in der Lage ist, diese Forderung selbst einzuziehen, müssen Sie Mollie den vollen Betrag auf erstes Anfordern zahlen. 

Artikel 5.6 Reservierungen

5.6.1 Einbehalt von Geldern

Mollie kann Beträge aus Erlösen, einem Saldo oder anderen für das Unternehmen gehaltenen Geldern einbehalten, abziehen oder reservieren, um die Verpflichtungen des Händlers zu decken. Mollie bestimmt die Höhe der Beträge und die Dauer des Einbehalts nach billigem Ermessen. Mollie berücksichtigt dabei Faktoren wie das Transaktionsvolumen des Unternehmens, die Chargeback-Quote, das Risikoprofil der Branche und eventuelle laufende Ermittlungen oder Streitigkeiten. Mollie ist nicht verpflichtet, das Unternehmen vorab darüber zu informieren, bemüht sich jedoch, dies so schnell wie vernünftigerweise möglich zu tun.

Als Reserve einbehaltene Beträge werden erst dann freigegeben und werden erst dann Teil des an das Unternehmen auszuzahlenden Netto-Auszahlungsbetrags, wenn:

  1. das betreffende Chargeback oder die Strafzahlung endgültig festgestellt und anschließend beglichen oder erfolgreich zugunsten des Unternehmens bestritten wurde;

  2. die Frist, innerhalb derer ein Kunde die Transaktion nach geltendem Recht oder den spezifischen Bedingungen der betreffenden Zahlungsmethode bestreiten kann, abgelaufen ist, ohne dass ein Streitverfahren eingeleitet wurde; oder

  3. Mollie nach vernünftigem Ermessen festgestellt hat, dass die betreffende erwartete Verpflichtung nicht eintreten wird.

Die in diesem Artikel enthaltenen Rechte und Ansprüche gelten unabhängig davon: 

  1. ob über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, es unter Verwaltung gestellt wurde oder einem vergleichbaren Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren unterliegt. Ein im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestellter Verwalter erhält in Bezug auf die Erlöse aus Transaktionen keine weitergehenden Rechte, als das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung hat. Ein solcher Verwalter erhält daher keinen Anspruch auf einen Betrag, der den Netto-Auszahlungsbetrag übersteigt. Die Rechte von Mollie, Beträge auf Grundlage dieser Vereinbarung und des anwendbaren Rechts abzuziehen, zu reservieren und zu verrechnen, werden durch gerichtliche Verfahren nicht beeinträchtigt und können nach deren Eröffnung ausgeübt werden, soweit das anwendbare Recht dies zulässt; und

  2. ob diese Vereinbarung gemäß Artikel 10 beendet wurde. Mollie behält Gelder, die mit Verpflichtungen aus Chargebacks im Zusammenhang stehen, in der Regel für maximal einhundertachtzig (180) Tage nach der Beendigung ein. 

5.6.2 Rolling Reserve 

Mollie kann eine Rolling Reserve einbehalten, deren spezifische Merkmale vom Risikoniveau abhängen, da bei einigen Unternehmen häufiger eine große Anzahl von Chargebacks oder Rückerstattungen auftritt als bei anderen. Gründe für die Anwendung einer Rolling Reserve sind unter anderem:

  1. Sie sind in einer risikoreichen Branche tätig.

  2. Ihre Transaktionshistorie weist erhöhte Chargeback-Quoten auf.

  3. Sie haben ein neues Unternehmen ohne historische Daten.

  4. Ihr Geschäftsmodell beinhaltet lange Lieferzeiten (beispielsweise in der Reise-, Gastronomie-, Event- oder Ticketbranche).

Die Rolling Reserve bleibt während der Laufzeit der Vereinbarung bestehen, es sei denn, Mollie informiert Sie anders. Wenn Mollie eine Rolling Reserve anwendet, erhalten Sie weiterhin den vollen Betrag der Transaktion, aber vollständige oder teilweise Auszahlungen werden verzögert. 

Artikel 5.7 Chargebacks und Rückerstattungen

5.7.1 Haftung für Chargebacks 

Chargebacks können unter anderem folgende Ursachen haben:

  1. einen Streit mit dem Kunden;

  2. eine Rückbuchung oder Ungültigerklärung, die von einer Zahlungsmethode, einem Finanzinstitut und/oder einem Intermediär initiiert wurde, unabhängig von dem von dieser Partei dafür geltend gemachten Grund; 

  3. Gelder, die Ihnen fälschlicherweise oder ohne Genehmigung gutgeschrieben wurden oder die im Zusammenhang mit einer Transaktion stehen, bei der wir Grund zu der Annahme haben, dass sie nicht oder nicht korrekt autorisiert wurde;

  4. Transaktionen, die gegen die Regelwerke oder diese Vereinbarung verstoßen, oder die unrechtmäßig, verdächtig oder betrügerisch sind oder bei denen wir Grund zu der Annahme haben, dass dies der Fall ist.

Mollie haftet nicht für Chargebacks. Sie sind vollständig verantwortlich und haftbar für Chargebacks, unabhängig von deren Grund oder Zeitpunkt. Dies gilt auch für Chargebacks, die aus der Anwendung von Dynamischem 3DS resultieren. Im Falle eines Chargebacks haften Sie gegenüber Mollie unverzüglich für den gesamten Betrag des Chargebacks zuzüglich eventueller Gebühren, Kosten und Strafzahlungen.

5.7.2 Folgen von Chargebacks

Wenn Mollie, die Finanzinstitute oder der/die Intermediär(e) feststellen, dass Sie für eine übermäßige Anzahl von Chargebacks verantwortlich sind, können Ihnen zusätzliche Kosten und Strafzahlungen in Rechnung gestellt werden. Diese können auch zu Einschränkungen bei der Nutzung der Dienstleistung(en) führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  1. Einbehalt der Guthaben auf Ihrem Saldo zur Deckung bestehender oder potenzieller Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung;

  2. Änderungen der Bedingungen für die Höhe einer von Mollie zu haltenden Garantie;

  3. Anwendung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf die Dienstleistung(en);

  4. Erhöhung der in Rechnung gestellten Kosten;

  5. Verzögerung bei Auszahlungen; oder

  6. mögliche Aussetzung oder Beendigung der von Mollie erbrachten Dienstleistung(en).

Im Falle einer übermäßigen Anzahl von Chargebacks können die beteiligten Finanzinstitute und/oder Intermediäre auch zusätzliche Kontrollen und Einschränkungen bei der Verarbeitung Ihrer Transaktionen einführen.

5.7.3 Bestreiten eines Chargebacks

Sie können einen Chargeback bestreiten. Wir können Sie dabei mit Benachrichtigungen und Software unterstützen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für unsere Unterstützung beim Bestreiten des Chargebacks. Sofern nicht anders vereinbart, verpflichten Sie sich, auf Ihre Kosten und innerhalb von drei (3) Werktagen nach unserer Aufforderung die Informationen bereitzustellen, die erforderlich sind, um den Chargeback zu untersuchen und zu dessen Beilegung beizutragen. Sie gestatten uns, relevante Informationen mit dem Karteninhaber, dem Aussteller, dem Intermediär, dem Finanzinstitut und/of verbundenen Unternehmen zu teilen, um zur Beilegung eines Streits beizutragen. Wenn Sie uns nicht rechtzeitig vollständige und korrekte Informationen zur Verfügung stellen, kann dies zu einem endgültigen und unumkehrbaren Chargeback führen. Wenn ein Streit nicht zu Ihren Gunsten beigelegt wird, bleiben Sie für den Chargeback und die damit verbundenen Kosten gemäß dieser Vereinbarung haftbar. Wir haben das Recht, eine angemessene Gebühr für unsere Untersuchung und unsere vermittelnde Rolle in Bezug auf Chargebacks in Rechnung zu stellen.

5.7.4 Rückerstattungen

Sie können eine Transaktion innerhalb der nach den geltenden Regelwerken zulässigen Frist über das Dashboard oder die Support-Kanäle ganz oder teilweise an einen Kunden zurückerstatten. Eine Rückerstattung wird von Ihrem Saldo oder, falls zutreffend, von der Rückerstattungsreserve abgezogen. Wenn Ihr Saldo und/oder Ihre Rückerstattungsreserve nicht ausreichen, um eine Rückerstattung zu decken, verarbeitet Mollie die Rückerstattung nicht. 

Die Gebühren, die wir im Zusammenhang mit einer zurückerstatteten Transaktion in Rechnung gestellt haben, werden Ihnen nicht zurückerstattet, es sei denn, wir vereinbaren etwas anderes. Mollie kann im Einklang mit ihren internen Richtlinien in Ihrem Namen direkt eine Rückerstattung an einen Kunden vornehmen, wenn wir dies für vernünftigerweise erforderlich halten, unter anderem, wenn Sie während unserer Untersuchung einer Kundenbeschwerde nicht antworten oder wenn wir einen begründeten Verdacht auf Betrug haben. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Folgen einer solchen Maßnahme.

Artikel 5.8 Garantien

Auf unsere Aufforderung hin müssen Sie unverzüglich eine oder mehrere Garantien zur Absicherung aller Beträge stellen, die Sie uns jetzt oder in Zukunft schulden. Mollie bestimmt die Form und die Höhe der Garantie.

Artikel 5.9 Konten mit erhöhtem Risikoprofil 

Mollie kann Unternehmen eine Gebühr für die Kundenprüfung in Rechnung stellen oder eine MMIA auferlegen, wenn die Art der Geschäftsaktivitäten und die Unternehmensstruktur dies rechtfertigen. Wenn eine solche Maßnahme von Anfang an auf Ihr Konto angewendet wird, werden Sie darüber informiert, bevor die Verifizierung (wie in Artikel 2.2 beschrieben) abgeschlossen ist. Wenn während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine MMIA angewendet wird, werden Sie darüber einen (1) Monat im Voraus informiert. Während des Zeitraums, in dem die MMIA gilt, müssen Sie für einen bestimmten Monat die MMIA oder die tatsächlich fälligen Gebühren bezahlen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die MMIA ist jeden Kalendermonat fällig und zahlbar und wird vom Saldo abgezogen. Wenn Ihr Saldo nicht ausreicht, findet Artikel 5.3 auf die MMIA entsprechende Anwendung. Mollie kann zudem eine angemessene Gebühr für das Offboarding in Rechnung stellen, wenn Sie sich des betrügerischen Verhaltens, des Missbrauchs oder anderer Verhaltensweisen schuldig machen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung stehen, um die Kosten zu decken, die uns in diesem Zusammenhang für Untersuchungen, Durchsetzung, Abhilfemaßnahmen und Offboarding entstehen.

Artikel 5.10 Risikobasierte Maßnahmen während der Kündigungsfrist

Unbeschadet unserer Kündigungsrechte und aller geltenden Anforderungen für eine Kündigung können wir angemessene und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen ergreifen, wenn diese aufgrund objektiver Risikoindikatoren oder gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen gerechtfertigt sind. Diese Maßnahmen können unter anderem umfassen: (a) die Deaktivierung bestimmter Zahlungsmethoden; (b) die Auferlegung von Rolling Reserves oder die Verzögerung von Auszahlungen; oder (c) den Einbehalt von Geldern. Wir stellen sicher, dass solche Maßnahmen im Einklang mit unseren gesetzlichen Verpflichtungen und unserem Bestreben nach einer fairen Behandlung stehen. 

KAPITEL 6: SICHERHEIT UND GEHEIMHALTUNG

Artikel 6.1 Betrug

Mollie kann diese Vereinbarung bei tatsächlichem oder vermutetem Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten mit sofortiger Wirkung kündigen oder, bis zum Abschluss näherer Untersuchungen, die Dienstleistung(en) und Auszahlungen aussetzen. Wir werden Sie darüber informieren, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten oder Mollie ist der Ansicht, dass dies die Ermittlungen gefährden könnte. Mollie haftet nicht für Verluste, die aus diesen Ermittlungen oder aus Maßnahmen auf Grundlage dieses Artikels resultieren.

Artikel 6.2 Sicherheits- und Antibetrugsmaßnahmen

Mollie kann von Mollie oder Dritten entwickelte Sicherheitsverfahren anbieten oder vorschlagen, wie die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für die Anmeldung bei Ihrem Konto. Sie erklären sich damit einverstanden, zu prüfen, welche Maßnahmen für Ihre Geschäftsaktivitäten angemessen sind, und diese zu implementieren, um unbefugte Transaktionen zu verhindern, einschließlich, falls erforderlich, der Nutzung zusätzlicher Sicherheitssysteme von Dritten.

Sie sind allein dafür verantwortlich, die Verwendung von verlorenen oder gestohlenen Karten und Authentifizierungsdaten über Ihre Vertriebskanäle zu verhindern. Mollie haftet nicht für Verluste und stellt Sie nicht von Verlusten frei, die aus gestohlenen Zahlungsdaten oder unbefugtem Zugriff auf Authentifizierungsdaten oder Konten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen resultieren. Sie müssen Mollie alle Verluste, die Mollie durch die Nutzung verlorener oder gestohlener Authentifizierungsdaten oder Konten entstehen, vollständig erstatten.

Artikel 6.3 Geheimhaltung

Vertrauliche Informationen umfassen alle Informationen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, sowie technische, finanzielle oder geschäftliche Informationen, Zeichnungen, Formate, Konzepte, Quellcodes, Piloten oder sonstige Daten, von denen eine Partei weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass sie vertraulich sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich behandeln, diese angemessen schützen und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften zwingend erforderlich. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung verwendet werden. Mollie darf vertrauliche Informationen an einen Intermediär oder ein Finanzinstitut weitergeben, wenn dies aufgrund einer separaten Vereinbarung erforderlich ist. Mollie darf vertrauliche Informationen auch an verbundene Unternehmen oder, im Falle von tatsächlichem oder vermutetem Betrug, an einen Intermediär oder ein Finanzinstitut weitergeben. Mollie darf aggregierte Daten erheben und verwenden, die nicht auf eine Einzelperson zurückgeführt werden können. Mollie verwendet diese Daten, um ihre Dienstleistung(en) zu verbessern, Kunden Einblicke in ihre Nutzung zu geben und Unternehmen zu helfen, ihre Leistung mit der von anderen zu vergleichen.

Artikel 6.4 Verbraucherbetrug 

Mollie bietet allen Händlern ein grundlegendes Screening auf Verbraucherbetrug bei Kreditkartentransaktionen. Kreditkartentransaktionen werden anhand einer Reihe von Standardregeln überprüft, die von Mollie eingerichtet und aktualisiert werden. Jede Kreditkartentransaktion erhält einen Wert für die Wahrscheinlichkeit, dass sie betrügerisch ist, und die Werte werden mit einem Standard-Schwellenwert verglichen. Mollie blockiert Transaktionen, die den Schwellenwert überschreiten.

Allen Händlern wird von Mollie eine 3D Secure Multi-Authentifizierungs-Einstellung für Kreditkartentransaktionen zugewiesen. Standardmäßig ist die 3D Secure Multi-Authentifizierungs-Einstellung auf dynamisch eingestellt. Händler können sich gegen Dynamisches 3DS entscheiden, indem sie einen Antrag auf Umstellung auf eine „Immer Ein“-Einstellung stellen, bei der alle Kreditkartentransaktionen einer 3D Secure Multi-Authentifizierung unterzogen werden. Mollie hat das Recht, einen Händler ohne vorherige Ankündigung auf eine „Immer Ein“-Einstellung umzustellen.

Mollie kann Ihnen eine zusätzliche Dienstleistung „Acceptatie & Risico“ anbieten, die in Kombination mit dem grundlegenden Screening auf Verbraucherbetrug funktioniert. Mit dieser Dienstleistung können Sie die Einstellungen für den Betrugsschutz bei Kreditkartentransaktionen und Ihre 3D Secure Multi-Authentifizierungs-Einstellung anpassen.

Die Acceptatie & Risico-Dienstleistungen von Mollie garantieren nicht, dass betrügerische Transaktionen, Chargebacks oder Strafzahlungen verhindert werden. Unabhängig vom resultierenden Gesamtwert können Transaktionen betrügerisch oder nicht betrügerisch sein. Sie sind für die Transaktionen verantwortlich, die Sie akzeptieren, einschließlich der Transaktionen, die später bestritten werden oder sich als betrügerisch erweisen.

Mollie hat das Recht, alle Regeln für das Betrugsscreening, Score-Werte und Schwellenwerte ohne vorherige Ankündigung hinzuzufügen, zu ändern und/oder zu entfernen. Dies umfasst sowohl Standardeinstellungen als auch Anpassungen, die über Acceptatie & Risico vorgenommen wurden. Mollie darf dies tun, wenn sie vernünftigerweise feststellt, dass diese ein unannehmbares Risiko für die Akzeptanz betrügerischer Transaktionen mit sich bringen oder zu einer Zunahme von Chargebacks führen.

KAPITEL 7: DATENSCHUTZ

Artikel 7.1 Verantwortlichkeiten der Parteien im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Mollie verarbeitet personenbezogene Daten (i) im Rahmen ihrer Dienstleistung(en); (ii) im Zusammenhang mit gesetzlichen Verpflichtungen; (iii) um die Sicherheit und Integrität des Finanzsektors zu gewährleisten; und (iv) um die Dienstleistung(en) zu analysieren, zu entwickeln und zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Beide Parteien sind Verantwortliche im Sinne der DSGVO, soweit sie unabhängig voneinander über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Jede Partei ist allein für die von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich. Jede Partei hält die Datenschutzgesetze ein. Bei Bedarf informieren sich die Parteien gegenseitig über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Mollie kann ihre Dienstleistung(en) aussetzen, wenn Sie die Datenschutzgesetze nicht einhalten oder wenn eine Behörde, ein Gericht, ein Intermediär oder ein Finanzinstitut dies verlangt.

Sie müssen jederzeit die Payment Card Industry Data Security Standards (PCI-DSS) und die Payment Application Data Security Standards (PA-DSS) einhalten. Dies ist eine ausdrückliche Verantwortung von Ihnen und nicht von Mollie. Weitere Informationen darüber, wie Sie PCI-konform werden können, finden Sie in unserem speziellen Hilfecenter-Artikel „Einführung in PCI DSS“. Sollte es dennoch zu einem sogenannten „Account Data Compromise“ (ADC) kommen und dieser durch Ihr Verschulden verursacht werden, haften Sie dafür. Sie stimmen vorab zu, alle Kosten und/oder Strafzahlungen zu tragen, die aus einer von Mollie und/of einem Intermediär durchgeführten Untersuchung eines ADC resultieren. Dies gilt nur, soweit Mollie Sie vorab über den betreffenden Betrag oder eine Indikation dafür informiert hat. Weitere Informationen zu PCI-DSS finden Sie auf der Website des PCI Council.

Wenn Mollie überprüfen muss, ob Sie die PCI-Standards einhalten, müssen Sie unverzüglich Dokumente vorlegen, die dies klar belegen. Sie nutzen ausschließlich Zulieferer, die die PCI-Standards für die Speicherung und den Transport von Zahlungsdaten einhalten, einschließlich insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Kartennummer (der sogenannten Primary Account Number (PAN)), der Ablaufdaten von Karten und des CVV2-Codes. Wir empfehlen Ihnen, solche Daten nicht zu speichern. Sie erkennen an, dass die Speicherung des CVV2-Codes in jeglicher Form strengstens untersagt ist.

Sie müssen in Ihrem Vertrag mit Ihrem Kunden angeben, dass Sie Mollie zur Verarbeitung von Transaktionen nutzen und dass die personenbezogenen Daten Ihres Kunden zu diesem Zweck mit Mollie und verbundenen Unternehmen geteilt werden. Sie stellen sicher, dass Ihre Kunden alle nach den Datenschutzgesetzen erforderlichen Einwilligungen an Mollie und verbundene Unternehmen erteilen. 

Artikel 7.2 Schutz personenbezogener Daten

Mollie ist für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich, die sich in ihrem Besitz befinden, und muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Ihre personenbezogenen Daten und Zahlungsdaten vor unbefugtem Zugriff oder versehentlichem Verlust oder einer versehentlichen Änderung zu schützen. Mollie kann nicht garantieren, dass unbefugte Dritte unsere Sicherheitsmaßnahmen niemals umgehen oder personenbezogene Daten und/oder Zahlungsdaten missbrauchen. Durch die Nutzung unserer Dienstleistung(en) akzeptieren Sie dieses Risiko. Sie bleiben vollumfänglich für den Schutz der personenbezenden Daten verantwortlich, die Sie über Ihre Vertriebskanäle verarbeiten. 

Wenn in Ihrem Unternehmen eine tatsächliche oder vermutete Datenschutzverletzung auftritt, müssen Sie Mollie unverzüglich und in keinem Fall später als zwei Tage (48 Stunden) nach deren Entdeckung darüber informieren. Mollie oder ein anderes Finanzinstitut kann zusätzliche Informationen zu dieser Datenschutzverletzung anfordern. Sie müssen diese Informationen unverzüglich bereitstellen.

Artikel 7.3 Vertraulichkeit personenbezogener Daten

Jede Partei ergreift alle erforderlichen Schritte, um die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Mollie stellt personenbezogene Daten Dritten ausschließlich i) im Rahmen der Dienstleistung(en) und ii) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, zur Verfügung. In anderen Fällen dürfen die Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine personenbezogenen Daten Dritten zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist für Mollie zur Erbringung der Dienstleistung(en) erforderlich.

Wenn Mollie Beschwerden oder Fragen über Sie von Ihren Kunden erhält, darf Mollie Ihre Kontaktdaten an Ihre Kunden weitergeben.

KAPITEL 8: HAFTUNG UND FREISTELLUNG 

Artikel 8.1 Haftung

Mollie haftet ausschließlich für ihr eigenes Handeln oder Unterlassen und nicht für das Handeln oder Unterlassen Dritter oder für Ereignisse oder Aktivitäten, die ihren Ursprung außerhalb der Systeme von Mollie haben. Dieser Ausschluss gilt unter anderem für das Handeln oder Unterlassen von ausgebenden Banken von Kunden, Zahlungsmethoden und Acquirern, es sei denn, dieses Handeln oder Unterlassen wurde durch vorsätzliches oder bewusstes Fehlverhalten von Mollie verursacht. Mollie kann nicht für die von Kunden erworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen haftbar gemacht werden. Mollie haftet ausschließlich für direkte Schäden und nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, auch wenn diese Schäden vorhersehbar waren. Indirekte Schäden oder Folgeschäden umfassen unter anderem den Verlust von Goodwill, entgangenen Gewinn, entgangene Investitions- und andere Möglichkeiten sowie entgangene Einsparungen. 

Keine der Parteien schließt ihre Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung für vorsätzliches oder bewusstes Fehlverhalten, Tod, Betrug oder Körperverletzung aus oder schränkt diese ein.

Sie müssen Mollie schriftlich über jeden Anspruch informieren. Mollie haftet nur, wenn ihr zuvor eine angemessene Frist eingeräumt wurde, um eine passende Lösung anzubieten.

Sofern und soweit Mollie Ihnen gegenüber haftbar ist, ist diese Haftung in allen Fällen auf einen Betrag begrenzt, der dem Betrag entspricht, den Sie an Mollie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, auf die sich der Schaden bezieht, in Form von in Rechnung gestellten Gebühren gezahlt haben. Bei einer Vereinbarung mit einer Laufzeit von mehr als sechs (6) Monaten ist die Haftung von Mollie auf maximal die von Mollie in den letzten sechs (6) Monaten im Rahmen der Vereinbarung erhaltenen Beträge, exklusive Mehrwertsteuer, begrenzt. Die Haftung von Mollie ist, ungeachtet der vorstehenden Artikel, es sei denn und soweit dies nach anwendbarem Recht verboten ist, in allen Fällen auf 10.000 EUR (in Worten: zehntausend Euro) pro schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Eine Reihe von Ereignissen gilt als ein (1) Ereignis. Jeder Anspruch gegen Mollie verfällt drei (3) Monate, nachdem Sie von dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat, Kenntnis erlangt haben, es sei denn, Mollie erkennt den Anspruch schriftlich an.

Artikel 8.2 Freistellung

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, stellen Sie Mollie und SMP von allen Haftungen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Rechtskosten, Vergleiche, gerichtlicher Verfügungen, Gerichtsurteile, Verrechnungen oder Schäden frei, die Mollie infolge von oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, insbesondere Ansprüchen von Kunden, Finanzinstituten, Aufsichtsbehörden oder Intermediären, erleidet, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:

  1. Missbrauch des Zahlungsmoduls durch das Unternehmen, wie in Artikel 3.1 definiert;

  2. Mängeln an den Vertriebskanalen und/of an den vom Unternehmen gelieferten Produkten und/of Dienstleistungen;

  3. der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung, der Regelwerke oder des anwendbaren Rechts durch das Unternehmen; 

  4. Strafzahlungen oder Gebühren, die von einem Finanzinstitut oder Intermediär im Zusammenhang mit Ihrem Konto und Ihren Aktivitäten in Rechnung gestellt werden; und

  5. Nichterfüllung und/of rechtswidrigem Handeln im weitesten Sinne des Wortes durch Sie gegenüber Kunden und/of Dritten.

Artikel 8.3 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht im Falle von höherer Gewalt. Unter „höherer Gewalt“ sind Umstände oder Ereignisse zu verstehen, die sich der Kontrolle und dem Willen der Parteien entziehen – unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einer Vereinbarung vorhergesehen oder vorhersehbar waren –, infolgedessen die Parteien vernünftigerweise nicht an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung festgehalten werden können. Diese Umstände umfassen in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich: Krieg, Feuer, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Streiks, Epidemien, Pandemien, behördliche Vorschriften und/oder vergleichbare Vorschriften, Embargos, Nichterfüllung (durch Insolvenz oder anderweitig) durch Zulieferer, Finanzinstitute und/oder Subunternehmer, Pfändungen, die Nichtverfügbarkeit von (den Systemen von) Finanzinstituten und/oder Telekommunikationsdiensten und (Versuche von) unbefugtes Eindringen in und/oder die unbefugte Nutzung der Systeme, Netzwerke und Datenbanken, die Mollie, verbundenen Unternehmen, dem Unternehmen, Intermediären und/oder Finanzinstituten gehören und/oder von denen Mollie, verbundene Unternehmen, das Unternehmen, Intermediäre und/oder Finanzinstitute abhängig sind, sowie alle daran unsachgemäß ausgeführten Arbeiten durch andere als Mollie oder von ihr beauftragte Dritte.

KAPITEL 9: EIGENTUMSRECHTE 

Artikel 9.1 Geistiges Eigentum und Marketing

9.1.1 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Halbleiterschutzrechte, Handelsnamen, Markenrechte, Domainnamen, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte und Datenbankrechte in Bezug auf die Dienstleistung(en) oder damit zusammenhängende Angelegenheiten, liegen ausschließlich bei Mollie oder verbundenen Unternehmen.

Mollie gewährt Ihnen für die Laufzeit dieser Vereinbarung eine begrenzte, unentgeltliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Erlaubnis zur:

  1. Nutzung des Zugangs zu den Dienstleistung(en) und deren Inanspruchnahme, ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist, um diese Vereinbarung zu erfüllen;

  2. Vermarktung und zum Vertrieb der Dienstleistung(en) an Händler;

  3. Nutzung der Marken, URLs und des zugehörigen Marketingmaterials, das von Mollie zur Verfügung gestellt wird, ausschließlich zum Zweck der Bewerbung der Dienstleistung(en).

Wenn Sie die Marken und/oder das Marketingmaterial von Mollie nutzen, ist es Ihnen nicht gestattet, (i) Rechte zu erwerben, die über die ausdrücklich gewährten Rechte hinausgehen; (ii) Namen, Marken, Domains oder Bezeichnungen anzunehmen, zu registrieren oder zu verwenden, die denen von Mollie zum Verwechseln ähnlich sind; (iii) die Logos von Mollie anders als in der bereitgestellten Form zu verwenden, sie zu ändern, zu verzerren oder mit anderen Elementen zu kombinieren oder sie für andere als die ausdrücklich genehmigten Zwecke zu nutzen; (iv) die Marken und/oder das Marketingmaterial von Mollie auf unrechtmäßige Weise zu nutzen (einschließlich unverlangter kommerzieller E-Mails). Sie müssen (v) die Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen auf einem Niveau halten, das den Branchenstandards entspricht, oder darin herausragen, wobei Fehlverhalten oder Qualitätsprobleme auf erstes Anfordern von Mollie behoben werden müssen; (vi) die korrekten Markensymbole („™“ oder „®“) verwenden und das Eigentum von Mollie angeben, wenn Sie in Materialien auf ein registriertes Mollie-Logo verweisen.

Sie gewähren Mollie ein nicht exklusives, nicht übertragbares und lizenzgebührenfreies Recht, Ihre Marken und Logos ausschließlich für die Förderung und das Marketing der Dienstleistung(en) und ohne Änderungen zu nutzen. 

9.1.2 Marketing 

Mollie kann Ihnen über das Dashboard oder per E-Mail Informationen senden, die für die Dienstleistung(en) relevant sind. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung dürfen beide Parteien den Namen und das Logo der jeweils anderen Partei bei Marketing- und Werbeaktivitäten, einschließlich auf Websites und digitalen Plattformen, verwenden.

KAPITEL 10: BEENDIGUNG

Artikel 10.1 Beendigung

Sie können diese Vereinbarung aus beliebigem Grund schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei (2) Kalendermonaten kündigen.

Mollie kann diese Vereinbarung aus beliebigem Grund schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei (2) Kalendermonaten kündigen. 

Mollie kann diese Vereinbarung aus den folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, ohne dass sich daraus eine Haftung Ihnen gegenüber ergibt: 

  1. wenn Sie der Beteiligung an illegalen Aktivitäten, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug verdächtigt werden;

  2. wenn Sie einem Insolvenzverfahren, Konkurs oder Zahlungsaufschub unterliegen oder wahrscheinlich unterliegen werden, oder wenn Sie Ihre Geschäftsaktivitäten eingestellt oder Ihr Unternehmen liquidiert haben;

  3. wenn Sie die internen Richtlinien oder die Risikobereitschaft von Mollie (wie von Zeit zu Zeit aktualisiert) nicht einhalten, einschließlich des Haltens einer übermäßig hohen Chargeback-Quote;

  4. wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen Mollie vernünftigerweise vermutet, dass sie gegen das anwendbare Recht verstoßen;

  5. wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen ohne vorherige Zustimmung von Mollie wesentlich geändert haben;

  6. wenn Sie anderweitig Ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, den Regelwerken oder dem anwendbaren Recht nicht nachgekommen sind;

  7. wenn Sie sich in einer Situation befinden, wie sie in den Artikeln 2.1, 2.2, 3.1, 4.2 oder 6.1 beschrieben ist;

  8. wenn Änderungen des anwendbaren Rechts verhindern, dass Mollie die Dienstleistung(en) weiterhin erbringen kann.

Sofern vernünftigerweise möglich, wird Mollie Sie vorab darüber informieren.

Artikel 10.2 Fortbestehen nach der Beendigung

Auf Dienstleistung(en), die vor der Beendigung dieser Vereinbarung erbracht wurden, finden die Bedingungen dieser Vereinbarung weiterhin Anwendung, und diese Dienstleistung(en) fallen auch nach Beendigung der Vereinbarung unter diese Bedingungen, unabhängig davon, ob Sie uns ausdrücklich von dieser Beendigung in Kenntnis gesetzt haben.

Die Beendigung dieser Vereinbarung lässt unter anderem Folgendes unberührt:

  1. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren, Kosten, Strafzahlungen oder anderen Beträgen, die vor der Beendigung entstanden sind oder sich auf Transaktionen oder Ereignisse vor der Beendigung beziehen. Dies umfasst Chargebacks, die nach der Beendigung gemeldet, festgestellt oder bestritten werden;

  2. das Recht von Mollie, Beträge, die Sie Mollie schulden, einschließlich bedingter oder noch nicht quantifizierter Beträge wie möglicher Chargebacks oder Strafzahlungen, mit Beträgen zu verrechnen, die Mollie Ihnen schuldet, einschließlich Ihres Saldos;

  3. das Recht von Mollie oder SMP, eine Reserve oder Rolling Reserve einzubehalten oder Ihre Gelder anderweitig zurückzuhalten, solange dies vernünftigerweise erforderlich ist, um Ihre bestehenden oder bedingten Verpflichtungen zu decken. Dies umfasst noch nicht abgewickelte Chargebacks oder Strafzahlungen.

Diese Rechte bleiben so lange in Kraft, bis Mollie vernünftigerweise festgestellt hat, dass keine weiteren Verpflichtungen, einschließlich Verpflichtungen aus Chargebacks oder Strafzahlungen, mehr offenstehen.

Darüber hinaus bleiben die Artikel 8.1, 8.2, 5.7, 5.8, 5.9, 6.2, 6.3, 7, 11.1, 11.4, 11.5 und 11.8 nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft, ebenso wie alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, nach der Beendigung in Kraft zu bleiben. 

KAPITEL 11: SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Artikel 11.1 Vertrag zugunsten Dritter

Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung auch einen Vertrag zugunsten Dritter (im Sinne von Artikel 6:253 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW)) für SMP und die ausgebende Bank des Kunden enthält. Rechte der Parteien aus dieser Vereinbarung bedürfen keiner Zustimmung Dritter.

Artikel 11.2 Erklärungen bezüglich Finanzinstituten

Die folgenden Finanzinstitute fungieren als Acquirer:

  • Für Transaktionen, die unter den Marken Mastercard, Carte Bancaire und Visa verarbeitet werden: 

    • Rapyd Europe mit Sitz in Dalshraun 3, 220 Hafnarfjörður, Island, Telefonnummer +354 525 2000.

    • Checkout SAS, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée - SAS) nach französischem Recht, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 841033970, mit Sitz in 37-39 rue de Surène, 75008 Paris, Frankreich. 

  • Für Transaktionen, die unter der Marke American Express von American Express Travel Related Services Company INC und/oder American Express Payment Services Limited, Hoogoorddreef 15, 1101 BA Amsterdam-Zuidoost, Telefonnummer: +31 20 504 8504, verarbeitet werden.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die oben genannten Finanzinstitute:

  1. befugt sind und/oder über die relevanten Genehmigungen verfügen, die vorgenannten Transaktionen in Ihrem Namen zu verarbeiten;

  2. dafür verantwortlich sind, Sie über die Regeln zu informieren, die Sie im Rahmen der genannten Marken einhalten müssen, diese Informationen Ihnen jedoch über Mollie zur Verfügung gestellt werden können;

  3. für die endgültige Auszahlung von Guthaben verantwortlich sind; und

  4. für alle Gelder verantwortlich sind, die vorübergehend als Garantie für mögliche Chargebacks oder Rückerstattungen einbehalten werden (siehe hierzu Artikel 5.7).

Artikel 11.3 Änderungen der Vereinbarung

Mollie hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. Die Mitteilung über eine Änderung kann per E-Mail oder über das Dashboard erfolgen. Die Änderungen treten einen (1) Monat nach der Mitteilung in Kraft, sofern nicht anders bestimmt. Mollie kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung ändern, wenn dies aufgrund des anwendbaren Rechts erforderlich ist. Wir werden Sie so schnell wie vernünftigerweise möglich über solche Änderungen mit sofortiger Wirkung informieren. Wenn Sie den Änderungen nicht zustimmen, können Sie diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigen.

Artikel 11.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Sie und Mollie müssen Streitigkeiten dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorlegen. 

Artikel 11.5 Kein Rechtsverzicht

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder die Nichtberufung auf eine Bestimmung im Rahmen dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht darauf dar und beeinträchtigt nicht die Durchsetzbarkeit von Teilen dieser Vereinbarung. Der Verzicht auf ein Recht oder eine Bestimmung gilt nicht als Verzicht auf ein späteres Recht oder eine spätere Bestimmung. 

Artikel 11.6 Auslagerung

Mollie kann die Dienstleistung(en) ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen auslagern.

Artikel 11.7 Kein Recht auf Übertragung oder Abtretung

Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mollie keine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung übertragen oder abtreten. An diese Zustimmung können bestimmte Bedingungen geknüpft werden, die zu diesem Zeitpunkt festgelegt werden. Sie erteilen Mollie im Voraus die Zustimmung im Sinne von Artikel 6:159 BW, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung jederzeit auf verbundene Unternehmen zu übertragen oder abzutreten. Wo erforderlich oder wünschenswert, verpflichten Sie sich, diese Zustimmung schriftlich zu bestätigen.

Artikel 11.8 Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen 

Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar erachtet wird, wird diese Bestimmung nur im erforderlichen Umfang geändert, um sie gültig, rechtmäßig oder durchsetzbar zu machen. Wenn eine solche Änderung nicht möglich ist, gilt die Bestimmung als nicht anwendbar, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben vollumfänglich in Kraft, als ob diese Bestimmung nie Teil dieser Vereinbarung gewesen wäre.

Artikel 11.9 Vollständige Vereinbarung

Diese Vereinbarung (einschließlich aller Dokumente, auf die hierin ausdrücklich Bezug genommen wird und die durch diese Bezugnahme Teil dieser Vereinbarung werden) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Mollie in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen und Absprachen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, gelten für die Dienstleistung(en) keine anderen Bedingungen oder Vereinbarungen.

Artikel 11.10 Sonstige Bestimmungen

Diese Vereinbarung gilt für alle Rechtshandlungen zwischen Ihnen und Mollie. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, wird die Geltung aller anderen Bestimmungen, (Nutzungs-)Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zurückgewiesen. Wie in Artikel 2.1 dieser Vereinbarung beschrieben, stehen die Dienstleistung(en) ausschließlich juristischen Personen und Organisationen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln, und ausdrücklich nicht Verbrauchern. Gesetze und Vorschriften zum Verbraucherschutz – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in der jeweils geänderten oder ersetzten Fassung – werden ausdrücklich ausgeschlossen, und diese Vereinbarung gilt nicht als Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die Artikel 7:516 bis 7:519, 7:520 Absatz 1, 7:522 Absatz 3, 7:527, 7:529 bis 7:531, 7:534, 7:543, 7:544 und 7:545 BW keine Anwendung finden und dass die Parteien eine andere Frist als die in Artikel 7:526 BW festgelegte Frist vereinbart haben. Von dieser Vereinbarung kann nur dann rechtsgültig abgewichen werden, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren. 

Artikel 11.11 Elektronische Annahme

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung sowie alle zusätzlichen Vereinbarungen, Änderungen oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen elektronisch geschlossen und vereinbart werden können. Die elektronische Annahme, einschließlich der Annahme durch Click-Through oder andere elektronische Einverständnismechanismen, gilt als gültige Unterschrift und ist rechtlich bindend, rechtsgültig und durchsetzbar. Die Parteien bestätigen, dass sie befugt sind, diese Vereinbarung elektronisch einzugehen, und dass das elektronische Zustandekommen dieser Vereinbarung die gleiche Rechtswirkung hat wie eine handschriftliche Unterschrift. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser elektronisch ausgeführten Vereinbarung nicht auf Grundlage geltenden Rechts in Bezug auf die Frage anzufechten, ob bestimmte Verträge schriftlich abgefasst oder von der Partei, die sich damit binden möchte, physisch unterzeichnet sein müssen.

KAPITEL 12: DEFINITIONEN

Konto

Das Konto, das Mollie auf den Namen des Unternehmens führt und das verwendet wird, um Zahlungsmethoden zu aktivieren, Transaktionen zu erfassen und Salden zu aktualisieren.

API

Die Application Programming Interfaces (Programmierschnittstellen), die verwendet werden können, um auf das Zahlungsmodul zuzugreifen.

Saldo

Die Guthaben, die auf Ihrem Konto verfügbar sind, nachdem alle Gebühren sowie Soll- und Habenbuchungen berücksichtigt wurden, die Mollie infolge der verarbeiteten Transaktionen und der Dienstleistung(en) in Rechnung stellen und/oder verrechnen kann. Dieser Betrag kann von Mollie verlangte Garantien umfassen.

Bèta-Dienste

Eine Vorabversion einer Dienstleistung, die noch nicht allgemein verfügbar ist.

Zahlungsinformationen

Alle persönlichen, finanziellen, Karten- oder Transaktionsdaten, die sich auf eine über das Zahlungsmodul verarbeitete Transaktion beziehen.

Zahlungsmethode

Die Art und Weise, wie ein Kunde das Unternehmen für Produkte und/oder Dienstleistungen bezahlt. Mollie muss diese Methode dem Unternehmen anbieten, das Unternehmen muss diese dem Kunden anbieten, und die daraus resultierenden Transaktionen müssen über das Zahlungsmodul verarbeitet werden.

Zahlungsmodul

Von Mollie entwickelte oder verwaltete Software und Systeme, mit denen Kunden: (a) Finanztransaktionen mit Finanzinstituten, Zahlungsdienstleistern und anderen Dritten, entweder direkt oder über Intermediäre, initiieren, verarbeiten, verwalten und abwickeln können; (b) auf Gelder zugreifen, diese verwalten und halten können; und
(c) über geeignete Kanäle (einschließlich Webportalen, APIs, Anwendungen und Dashboards) auf Informationen, Berichte und Analysen im Zusammenhang mit solchen Finanzdienstleistungen zugreifen können.

Sicherheitsmaßnahme

Jedes Verfahren oder jede Maßnahme, die Mollie einrichtet oder vorschlägt, um das Betrugsrisiko und/oder das Kreditrisiko bei der Nutzung des Zahlungsmoduls durch das Unternehmen zu begrenzen. Mollie oder das Unternehmen kann solche Sicherheitsmaßnahmen durch Richtlinien, Prozesse und/oder Systeme einführen.

Strafzahlung

Alle Kosten, Abgaben, Servicegebühren, Bußgelder oder sonstigen Beträge, die Mollie oder Ihnen von einem Intermediär, Finanzinstitut oder anderweitig auferlegt werden, resultierend aus einem Verstoß des Unternehmens gegen die geltenden Regelwerke, Chargebacks, Betrug oder anderen Ereignissen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen und Konto.

Chargeback

Ein Betrag, der auf eine Zahlungskarte oder ein Zahlungskonto zurückgebucht wird, nachdem der Kunde eine Transaktion bei uns, einer Zahlungsmethode oder einem Finanzinstitut erfolgreich bestritten hat.

Dashboard

Die Online-Umgebung (unabhängig davon, ob über eine Webseite in einem Browser oder über die mobile Anwendung von Mollie darauf zugegriffen wird), die Mollie dem Unternehmen mittels eines Zugangscodes zur Verfügung stellt. Im Dashboard kann das Unternehmen von Mollie erfasste Daten über frühere Transaktionen einsehen und Einstellungen in Bezug auf die von Mollie für das Unternehmen erbrachten Dienstleistungen ändern.

Dienstleistung(en)

Die Gesamtheit der von Mollie erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der in den produktspezifischen Bedingungen beschriebenen Dienstleistungen, die es dem Unternehmen ermöglichen, das Zahlungsmodul zu nutzen, sowie alle anderen von Mollie angebotenen Dienstleistungen.

Dynamisches 3DS

Die dynamische (oder von Fall zu Fall bestimmte) Anwendung der 3D Secure 2-Authentifizierung. Mit der 3D Secure 2-Authentifizierung können Sie im Falle von Betrug verhindern, dass Sie für bestimmte Chargebacks haftbar gemacht werden (beispielsweise ein Chargeback-Anspruch aufgrund einer verlorenen oder gestohlenen Karte). Die Anwendung von Dynamischem 3DS kann im Falle von Betrug zu einer Haftung für Chargebacks führen.

Finanzinstitut(e)

Eine oder mehrere Banken, Acquirer oder Kreditinstitute, an die das Zahlungsmodul angeschlossen ist und die Transaktionen verarbeiten, die über das Zahlungsmodul beauftragt wurden.

Fehlermeldung(en)

Eine Meldung über einen Fehler, der verhindert, dass Sie das Zahlungsmodul wie in dieser Vereinbarung vorgesehen nutzen können.

Betrug

Eine unrechtmäßige oder strafbare Täuschung mit der Absicht, einen finanziellen oder persönlichen Vorteil zu erlangen.

Garantie

Eine Sicherheit, die Sie Mollie für Chargebacks, Rückerstattungen, Strafzahlungen, Gebühren und/oder andere Verpflichtungen gegenüber Mollie stellen. Diese Sicherheit umfasst unter anderem ein Pfandrecht zugunsten von Mollie an einem Ihrer Vermögenswerte, eine Kaution, eine Muttergesellschaftsgarantie oder eine andere Garantie, Gelder, die Mollie hält, von Ihrem Konto einbehält und/oder die Sie auf Aufforderung von Mollie separat bei Mollie hinterlegen. Dies kann auch persönliche oder andere Garantien oder Sicherheiten umfassen, die Mollie anfordert.

Datenschutzgesetze

Alle Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, einschließlich der DSGVO und aller nationalen Gesetze zu deren Umsetzung im Europäischen Wirtschaftsraum, in der jeweils geänderten oder ersetzten Fassung.

Verbundene Unternehmen

Jedes Unternehmen, das Mollie kontrolliert, von Mollie kontrolliert wird oder zusammen mit Mollie unter gemeinsamer Kontrolle steht. „Kontrolle“ bedeutet die Befugnis, die Geschäftsführung dieses Unternehmens zu bestimmen, entweder durch den Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile oder einer Beteiligung von mehr als 50 % am Kapital, oder aufgrund einer Vereinbarung oder anderweitig.

Intermediär(e)

Jeder potenzielle Vermittler zwischen Mollie und den Finanzinstituten, einschließlich der Eigentümer von Zahlungsprodukten und -marken (wie Currence, Visa, MasterCard und American Express), deren Acquirer, der Netzwerke, die sie für die Übermittlung und Verarbeitung von Transaktionen nutzen, sowie Justiz- oder Regierungsbehörden.

IPP

Zahlungstransaktionen, die über Mollie mithilfe eines Terminals verarbeitet werden, während der Kunde physisch anwesend ist.

Kunde(n)

Jeder, der über das Zahlungsmodul für Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen bezahlt.

Marketingmaterial

Marketingmaterial, das dem Partner über den Partnermanager oder über die Website von Mollie zur Verfügung gestellt wird.

Händler

Das Unternehmen, das das Zahlungsmodul aktiv unter anderem für den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen an Kunden nutzt.

Marke(n)

Logos, Marken, Handelsnamen, Slogans oder andere Eigentumsbezeichnungen.

MMIA

Minimum Monthly Invoice Amount (monatlicher Mindestrechnungsbetrag).

Mollie

Mollie BV und Mollie Business BV.

Mollie Business

Mollie Business BV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, ansässig in der Keizersgracht 121, 1015 CJ Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 99776006. Mollie Business BV ist unsere Betriebsgesellschaft, ist ebenfalls Partei der Vereinbarung und erbringt für Sie nicht regulierte Dienstleistungen.

Mollie BV

Mollie BV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, ansässig in der Keizersgracht 121, 1015 CJ Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 30204462 und Inhaberin einer von De Nederlandsche Bank gemäß dem Gesetz über die Finanzaufsicht (Wft) unter der Registernummer F0038 erteilten Zulassung als E-Geld-Institut. Mollie BV erbringt für Sie im Allgemeinen die (regulierten) Dienstleistungen.

Multi-Währungs-Verarbeitung

Mollie unterstützt die Verarbeitung von Transaktionen in verschiedenen Fremdwährungen, einschließlich der Auszahlung dieser Transaktionen auf das Saldo des Unternehmens in einer anderen Währung als der, in der das Unternehmen eine Zahlung von seinem Kunden akzeptiert hat.

Netto-Auszahlungsbetrag

Der Bruttoerlös der Transaktionen, die SMP im Namen des Unternehmens erhält, nach Abzug von: (a) allen Gebühren, Kosten und Entgelten, die Mollie im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden; (b) allen Beträgen aus Chargebacks, Strafzahlungen und damit verbundenen Kosten; (c) allen Beträgen, die Mollie gemäß Artikel 5.4 einbehält; und (d) allen sonstigen Beträgen, die das Unternehmen Mollie schuldet, unabhängig davon, ob diese fällig, bedingt oder vorhersehbar sind.

Lösung

Eine Korrektur oder ein Workaround für eine Fehlermeldung, die bereitgestellt wird, nachdem Mollie den Fehler erhalten und bestätigt hat, damit das Zahlungsmodul wie mit dem Unternehmen vereinbart funktioniert.

Personenbezogene Daten

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Produktspezifische Bedingungen

Zusätzliche Bedingungen, die neben den Bedingungen dieser Vereinbarung für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung gelten, die Mollie anbiett.

Regelwerke

Die Regeln der Intermediäre oder Finanzinstitute, die eine Zahlungsmethode anbieten, in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die das Unternehmen bei der Nutzung dieser Zahlungsmethode einhalten muss.

Rolling Reserve

Ein Prozentsatz jeder Transaktion, die Mollie für Sie verarbeitet, und/oder ein festgelegter Betrag, der über einen bestimmten Zeitraum hinweg fortlaufend reserviert wird.

SEPA

Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).

SMP

Stichting Mollie Payments, eine Stiftung mit Sitz in der Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 50205773. SMP empfängt und verwaltet die im Namen des Unternehmens erhaltenen Gelder. Als Stiftung für Kundengelder ist SMP mit Mollie BV verbunden und wird aus diesem Grund von De Nederlandsche Bank beaufsichtigt.

Software

Alle Softwareprogramme, die Mollie entwickelt, anbietet oder wartet, um die Dienstleistung(en) zu erbringen, einschließlich Daten, Programmen, herunterladbaren Anwendungen und Anweisungen.

Störung

Eine unangekündigte Unterbrechung oder unbeabsichtigte Änderung des Betriebs des Zahlungsmoduls, die dazu führt, dass dieses nicht mehr wie mit dem Unternehmen vereinbart funktioniert.

Gebühren

Das Entgelt, das Sie Mollie für die Nutzung ihrer Dienstleistung(en) zahlen müssen. Gebühren umfassen Transaktionskosten, Kosten für zusätzliche Dienstleistungen und Funktionen, Strafzahlungen und sonstige Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Konto (wie die Bearbeitung einer bestrittenen Lastschrift, Kosten von Intermediären oder Finanzinstituten im Zusammenhang mit der Risikokategorie oder den Geschäftsaktivitäten Ihres Unternehmens, die Kosten, die Mollie für die Erbringung von Dienstleistungen für Sie entstehen, Kosten im Zusammenhang mit einer Auskunftsanfrage oder andere Mollie auferlegte Kosten).

Terminal

Ein Gerät, das über Mollie oder einen externen Lieferanten bereitgestellt wird und mit dem eine IPP-Transaktion unter Verwendung der Zahlungsinformationen eines Kunden bei Mollie eingereicht werden kann, damit Mollie IPP anbieten kann. Dies kann auch ein kompatibles Mobiltelefon oder ein anderes Gerät wie ein Smartphone, Laptop oder Tablet oder eine andere für diesen Zweck geeignete Hardware sein. Ein Terminal muss mit dem Zahlungsmodul kompatibel sein.

Rückerstattung

Der Auftrag, alle oder einen Teil der Gelder im Zusammenhang mit einer bestehenden Transaktion an einen Kunden zurückzuzahlen.

Rückerstattungsreserve

Die Gelder, die wir in Ihrem Namen ausschließlich für die Durchführung von Rückerstattungen halten, wie in Artikel 3.4 beschrieben.

Anwendbares Recht

Alle Gesetze, die für den Status oder die Verpflichtungen einer Partei oder für die Erfüllung dieser Vereinbarung durch eine Partei oder für die Nutzung der Dienstleistung(en) gelten, in ihrer jeweils geänderten Fassung.

Transaktion(en)

Eine Bestellung, die ein Kunde über die Vertriebskanäle oder die Terminals des Unternehmens für Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens aufgibt und die über das Zahlungsmodul einem oder mehreren Finanzinstituten zur Verarbeitung angeboten wird. Dies umfasst auch IPP.

Vertriebskanal(e)

Eine oder mehrere Websites oder andere vom Unternehmen betriebene Dienste, wie beispielsweise Apps für Mobiltelefone.

Verpflichtungen des Händlers

Alle bestehenden, bedingten und erwarteten Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Mollie oder Dritten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den Dienstleistungen, einschließlich: (a) gemeldeter, vernünftigerweise zu erwartender oder bestrittener Chargebacks, unabhängig davon, ob diese bereits formell festgestellt wurden; (b) von einem Finanzinstitut oder Intermediär auferlegter oder vernünftigerweise zu erwartender Strafzahlungen; (c) offener oder anfallender Gebühren und sonstiger Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden; (d) Forderungen, die aus Betrug, Untersuchungen von Aufsichtsbehörden oder Streitigkeiten mit Kunden resultieren oder vernünftigerweise zu erwarten sind; und (e) jedes andere Risiko, von dem Mollie vernünftigerweise feststellt, dass es zu einer Verpflichtung des Unternehmens führen kann.

Abfragelimits

Die Grenzen für die Anzahl, Häufigkeit oder das Volumen von Anfragen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an das Zahlungsmodul gesendet werden dürfen.

Werktag

Jeder Tag, ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage in den Niederlanden.

History

MollieNutzungsvereinbarung