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Bedingungen für Mollie Connect

*Diese Bedingungen treten am 7. September 2026 für Anbieter in Kraft, die sich an oder nach diesem Datum bei Mollie registrieren. Wenn Sie sich vor dem 7. September 2026 bei Mollie registriert haben, treten diese Bedingungen für Sie am 7. Oktober 2026 in Kraft.

Vor Ihnen liegen die Bedingungen für Mollie Connect. Sie sind auf das Verhältnis zwischen Ihnen (dem Unternehmen) und Mollie anwendbar. Die Bedingungen von Mollie Connect sind auf Ihre Nutzung der Mollie-Connect-Dienste anwendbar (entweder als Unteranbieter oder Plattformanbieter) und gelten ergänzend zum Nutzungsvertrag. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Begriffen oder Bestimmungen des Nutzungsvertrags und den Mollie-Connect-Bedingungen sind die Mollie-Connect-Bedingungen maßgebend, jedoch nur in Bezug auf die Mollie-Connect-Dienste. Die Begriffsbestimmungen finden Sie am Ende dieser Seite. 

ABSCHNITT 1: ALLGEMEINES

Artikel 1 Das Verhältnis zwischen Plattformanbieter und Unteranbieter

Mit Mollie Connect können Sie die Dienste in Ihre Plattform integrieren, sodass Unteranbieter Zahlungen für die Produkte und Dienstleistungen annehmen können, die sie über die Plattform verkaufen. 

Der Plattformanbieter kann gegenüber Mollie Unteranbieter vertreten oder für sie handeln, soweit dies im Einklang mit diesem Vertrag und seinen eigenen Nutzerbedingungen für Unteranbieter erfolgt. Der Plattformanbieter muss jeden Unteranbieter klar und deutlich über die Art der Plattform und die für sie durchzuführenden Tätigkeiten informieren, unter anderem über Folgendes: 

  1. Einblick in die über die Plattform abgewickelten Transaktionen von Unteranbietern;

  2. Splitting von Zahlungen gemäß Artikel 3 dieser Mollie-Connect-Bedingungen sowie die Anweisung an Mollie, Plattformgebühren oder andere Beträge vor der endgültigen Gutschrift auf das Zahlungs- oder Bankkonto des Unteranbieters von dessen Guthaben in Abzug zu bringen;

  3. Einleitung von Rückerstattungen und/oder Rückbuchungen; und

  4. Verwaltung der Abrechnungshäufigkeit für Unteranbieter bei Transaktionen, die über die Plattform abgewickelt werden. Eine ausführliche Beschreibung der Funktionen von Mollie Connect finden Sie in der Mollie Connect-Dokumentation.

Mollie hat eine direkte vertragliche Beziehung mit jedem Unteranbieter. Mollie kann ihnen direkt und unabhängig vom Plattformanbieter Dienste erbringen. Der Plattformanbieter darf Unteranbietern den Zugang zu Diensten außerhalb ihrer Beziehung zum Plattformanbieter in keiner Weise untersagen oder in irgendeiner Weise einschränken.

Der Plattformanbieter ist für alle Abbuchungs- und Guthabenübertragungsaufträge verantwortlich, die er im Namen eines Unteranbieters an Mollie erteilt, und er garantiert, dass diese korrekt sind. Mollie ist berechtigt, sich darauf zu verlassen, dass jede Anweisung des Plattformanbieters vom betreffenden Unteranbieter gemäß diesem Vertrag und den Nutzerbedingungen des Plattformanbieters ordnungsgemäß autorisiert wurde, und Mollie ist nicht verpflichtet, die Gültigkeit oder Richtigkeit solcher Anweisungen zu überprüfen. Der Plattformanbieter hält Mollie schadlos gegenüber allen Haftungsansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten und Forderungen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit fehlerhaften oder unrechtmäßigen Abrechnungen oder Anweisungen zur Überweisung von Salden ergeben.

Mollie kann Bruttoabrechnungen ermöglichen; in diesem Fall kann der Plattformanbieter ungeachtet Artikel 5.4 des Nutzungsvertrags Abrechnungen ohne vorherigen Abzug von Dienstleistungsgebühren erhalten. Wenn die Bruttoabrechnung aktiviert ist, gilt Folgendes: 

  1. Mollie stellt monatlich eine Rechnung über alle im Vormonat angefallenen Gebühren aus. 

  2. Diese Rechnung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang per E-Mail oder über das Dashboard zu begleichen. 

  3. Alle Beträge sind in der Währung der Rechnung vollständig, ohne Abzug oder Aufrechnung zu zahlen, sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben ist. 

  4. Und der Plattformanbieter ist nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen berechtigt. 

Sollte der Plattformanbieter diese Zahlungsbedingungen nicht einhalten, ist Mollie berechtigt, die Bruttoabrechnung zu deaktivieren, den Account des Plattformanbieters mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren oder diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

Wenn Sie Unteranbieter sind, ermächtigen Sie den Plattformanbieter, für Sie eine oder mehrere der folgenden Handlungen auszuführen: 

  1. Zugriff auf Ihren Mollie-Account und Einsicht in die über die Plattform generierten Transaktionsdaten; 

  2. Leistung von Unterstützung bei der Erstellung und Verwaltung von Transaktionen mit Ihren Kunden;

  3. Splitting von Zahlungen gemäß Artikel 3.4.1; und 

  4. Abzug von Anwendungsgebühren (z. B. Gebühren für die Nutzung der Dienstleistungen des Plattformanbieters) und anderer relevanter Beträge vom Guthaben, bevor die endgültige Auszahlung auf Ihr (Drittanbieter-)Zahlungskonto oder Ihr Bankkonto erfolgt ist. Derartige Abzüge oder Anweisungen sind zwischen dem Unteranbieter und dem Plattformanbieter gesondert zu vereinbaren. Eventuelle Anwendungsgebühren werden zu den Gebühren hinzugerechnet, die Mollie für die direkt an Sie erbrachten Dienste in Rechnung stellt.

Artikel 2 Anwendungsgebühren, Plattformgebühren und verschobene Gebühren

Mollie kann die Gebühren je nach Nutzung der Dienste vom Guthaben des Plattformanbieters oder vom Guthaben des Unteranbieters abziehen. Wenn Sie Mollie Connect nutzen, können die Gebühren für die Zahlungsdienste vom Account des/der Unteranbieter(s) auf den Account des Plattformanbieters verschoben werden. 

Die Kosten, die Ihnen als Unteranbieter für die Nutzung der Dienstleistungen eines Plattformanbieters in Rechnung gestellt werden, hängen von Ihrer Vereinbarung mit dem Plattformanbieter ab. Mollie hat keine Kontrolle über und ist nicht verantwortlich für Anwendungsgebühren oder andere Plattformgebühren, die Ihnen in Rechnung gestellt werden; darauf sollte in Ihrer Vereinbarung mit dem Plattformanbieter klar hingewiesen werden. 

Mollie hat möglicherweise Gebühren mit einem Plattformanbieter vereinbart, die sich von den auf ihrer öffentlichen Website aufgeführten Gebühren unterscheiden. Die Gebühren von Mollie werden entweder in Ihrem Dashboard offengelegt oder mit den Plattformgebühren konsolidiert. Mollie hat das Recht, von Ihrem Guthaben sowohl die Gebühren von Mollie für die Dienste als auch die Anwendungsgebühren oder Plattformgebühren abzuziehen, die uns vom Plattformanbieter mitgeteilt werden.

Je nach Situation können die Gebühren, die ein Plattformanbieter für die Nutzung seiner Plattform oder Verkaufskanäle vom Unteranbieter erhebt, diejenigen Preise ausschließen, die Mollie dem Unteranbieter für die Nutzung der Dienste berechnet. 

Artikel 3 Splitting der Zahlung mit Mollie Connect 

Bei der Nutzung dieser Funktion bleibt der Plattformanbieter Eigentümer einer Transaktion und kann die Mittel einer Transaktion auf die Salden eines oder mehrerer Unteranbieter und des Plattformanbieters verteilen und aufteilen. 

Da der Plattformanbieter der Eigentümer der Transaktion ist, sind die Zahlungsdaten nur im Dashboard des Plattformanbieters sichtbar. Die Gebühren werden dem Plattformanbieter in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Dem Unteranbieter werden nur Gelder gutgeschrieben, die der Plattformanbieter gesplittet und ihm zugeteilt hat. 

Der Plattformanbieter kann den Unteranbietern für die Nutzung seiner Plattform eine Plattformgebühr berechnen, indem er die Mittel einer Transaktion zwischen dem Plattformanbieter und dem Unteranbieter splittet. Der Plattformanbieter ist dafür verantwortlich, diese Plattformgebühren mitzuteilen und die ausdrückliche Zustimmung des Unteranbieters zur Aufteilung der Zahlungen einzuholen, bevor er diese Gebühren erhebt.

Bei der Nutzung gesplitteter Zahlungen ist der Plattformanbieter für die Folgen einer Transaktion gegenüber Mollie sowie für die von Mollie für die Dienste erhobenen Gebühren haftbar und verantwortlich. 

Artikel 4 Abrechnungsintervall

Wenn Sie Mollie Connect als Plattformanbieter nutzen, können Sie das Abrechnungsintervall für Unteranbieter festlegen. Sie müssen dies Ihren Unteranbietern direkt mitteilen.

Artikel 5 Gebühren und Steuern

Vorbehaltlich anderslautender Angaben verstehen sich die in Ihrem Dashboard oder auf der Website von Mollie aufgeführten Gebühren exklusive Mehrwertsteuer und sonstigen staatlichen Abgaben. Sie sind dafür verantwortlich zu bestimmen, welche Steuern oder Gebühren gegebenenfalls in Verbindung mit Ihrem Mollie-Account und der Nutzung von Mollie Connect durch den Plattformanbieter oder Unteranbieter anfallen. 

Artikel 6 Freistellung 

Der Plattformanbieter muss Mollie von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus oder in Verbindung mit Forderungen des Unteranbieters gegenüber Mollie aufgrund der Nichteinhaltung einer der Bedingungen dieses Vertrags ergeben.

Artikel 7: Haftung, Rückerstattungen & Rückbuchungen

Der Plattformanbieter trägt die volle Verantwortung und haftet für Rückerstattungen im Zusammenhang mit den Transaktionen seiner Unteranbieter, sofern Mollie den entsprechenden Betrag nicht aus dem Guthaben oder der Rückerstattungsrücklage des jeweiligen Unteranbieters begleichen kann.

Wenn Sie als Plattformanbieter gesplittete Zahlungen nutzen, sind Sie für Rückbuchungen und Rückerstattungen des Unteranbieters vollständig verantwortlich und haftbar, sofern Mollie die Rückbuchung oder Rückerstattung nicht aus dem Guthaben des Unteranbieters begleichen kann.

Artikel 8 Information über die Rolle von Mollie als Finanzdienstleister

Vor der Akzeptanz eines Unteranbieters und solange der Unteranbieter über Mollie Connect verbunden bleibt, muss der Plattformanbieter in allen Marketing- und Verkaufskanälen sowie in allem Onboardingmaterial, das sich an (potenzielle) Unteranbieter richtet, klar darauf hinweisen, dass Mollie die Finanzdienstleistungen für den Unteranbieter erbringt. Diese Information muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. dass die Zahlungsdienste und alle sonstigen über die Plattform oder die Verkaufskanäle angebotenen Dienste von Mollie BV bereitgestellt werden;

  2. den eingetragenen Sitz von Mollie BV: Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande;

  3. die Handelsregisternummer von Mollie BV: 30204462;

  4. dass Mollie BV von der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank/DNB) als E-Geld-Institut und Zahlungsinstitut unter der Kundennummer F0038 zugelassen ist und beaufsichtigt wird; und

  5. alle sonstigen Informationen, die von Zeit zu Zeit gemäß dem anwendbaren Recht oder von den Aufsichtsbehörden verlangt werden.

Der Plattformanbieter ist verpflichtet, diese Informationen stets zu aktualisieren und alle von Mollie mitgeteilten Änderungen unverzüglich umzusetzen. Mollie kann dem Plattformanbieter verbindliche Formulierungen oder Formate für diese Informationen zur Verfügung stellen, die der Plattformanbieter ohne wesentliche Änderungen verwenden muss. Eine Nichteinhaltung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar und berechtigt Mollie dazu, den Zugang des Plattformanbieters zu Mollie Connect auszusetzen oder zu beenden.

ABSCHNITT 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Anwendungsgebühren

Alle Gebühren, die der Plattformanbieter den Unteranbietern in Rechnung stellt, beispielsweise wiederkehrende Gebühren, Lizenzgebühren oder Beträge, die der Unteranbieter der Plattformabieter im Zusammenhang mit der Abwicklung von Transaktionen über die Plattform schuldet.

Mollie Connect

Mollie-Software, die dem Plattformanbieter zur Verfügung gestellt wird und auf dem OAuth-Standard aufbaut ist, um Accounts auf einseitige Weise zwischen einem Plattformanbieter und einem Unteranbieter zu verknüpfen. Der Plattformanbieter erwirbt hiermit bestimmte Rechte. Dazu gehören beispielsweise folgende Rechte: Anzeigerechte, Verwaltung von Unteranbietern, Einzug von Gebühren, Weiterleitung und Splitting von Zahlungen und Erhalt von Vermittlungsprovisionen.

Plattform

Jede Art von mehrseitigen Marktplätzen und anderen E-Commerce- oder Softwareplattformen.

Plattformgebühren

Alle Gebühren für die wiederholte Nutzung oder Lizenzgebühren, die den Unteranbietern vom Plattformanbieter in Rechnung gestellt werden, einschließlich Gebühren für die Nutzung der Plattform.

Plattformanbieter

Der Account, der einen oder mehrere Unteranbieter über Mollie Connect verbunden hat.

Gesplittete Zahlungen

Die Funktion von Mollie Connect, die verwendet werden kann, um Zahlungen zwischen einem Plattformanbieter und einem Unteranbieter zu splitten, wie in der Dokumentation von Mollie Connect für gesplittete Zahlungen beschrieben.

Unteranbieter

Der Account, der über Mollie Connect mit einem Plattformanbieter verbunden ist.

MollieBedingungen für Mollie Connect
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