Partnerbedingungen
*Diese Bedingungen treten am 7. September 2026 für Anbieter in Kraft, die sich an oder nach diesem Datum bei Mollie registrieren. Wenn Sie sich vor dem 7. September 2026 bei Mollie registriert haben, treten diese Bedingungen für Sie am 7. Oktober 2026 in Kraft.
Vor Ihnen liegen die Partnerbedingungen von Mollie. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Partner (das Unternehmen) und Mollie. Diese Partnerbedingungen stellen eine Ergänzung des Nutzungsvertrags dar und enthalten die zusätzlichen Rechte und Verpflichtungen, die Mollie und Ihnen als Partner obliegen. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Begriffen oder Bestimmungen des Nutzungsvertrags und den Partnerbedingungen sind die Partnerbedingungen maßgebend, jedoch nur in Bezug auf Partnervereinbarungen. Die Begriffsbestimmungen finden Sie am Ende dieser Seite.
ABSCHNITT 1: PARTNERBEDINGUNGEN
Artikel 1 Das Partnerprogramm
Wenn Sie ein Partner sind, können Sie am Partnerprogramm teilnehmen. Für die Teilnahme an dem Partnerprogramm müssen Sie den Registrierungsprozess bei Mollie abschließen und über einen vollständig akzeptierten Mollie Partner Account verfügen. Mollie kann die Anträge zur Teilnahme am Partnerprogramm nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
Im Rahmen des Partnerprogramms erklären Sie sich damit einverstanden, Werbekunden aktiv an Mollie zu verweisen, zu vermitteln und/oder bei Mollie vorzustellen, und zwar mit dem Ziel, dass diese Werbekunden Anbieter werden oder dass Anbieter über Mollie Connect verbunden werden. Dabei können Sie die Dienste über verschiedene Kanäle bei Ihren Werbekunden oder Anbietern bewerben und vermarkten und gegebenenfalls den Dienst in Ihre Technologie einbinden, und zwar unter Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags und unter Verwendung der Markenzeichen von Mollie und/oder des von Mollie bereitgestellten Marketingmaterials.
Artikel 2 Partnervorteile
Mollie kann Ihnen die Partnervorteile anbieten, die in den Finanziellen Bedingungen näher beschrieben und vereinbart sind. Mollie kann nach eigenem Ermessen das Partnerprogramm und die Partnervorteile durch schriftliche Mitteilung an Sie über das Dashboard oder per E-Mail ändern.
Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen etwaige Partnervorteile nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie die Anforderungen und Bedingungen des vorliegenden Vertrags erfüllen. Für den Fall, dass Sie (a) eine der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen oder diesen nicht gerecht werden, oder (b) Mollie nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass Sie nicht für das Partnerprogramm qualifiziert sind, ist Mollie berechtigt, nach eigenem Ermessen (i) jegliche Partnervorteile zu streichen, auszusetzen, zurückzuhalten oder zu verweigern und/oder (ii) diesen Vertrag einschließlich der Partnervorteile zu kündigen, vorbehaltlich Artikel 10.
Artikel 3 Änderungen
Mollie behält sich das Recht vor, jederzeit (a) das Partnerprogramm zu aktualisieren, zu überarbeiten oder zu ändern, sofern diese Änderung keine Auswirkungen auf die Finanziellen Bedingungen hat, und (b) das Partnerprogramm zurückzuziehen oder zu beenden. Die Mitteilung darüber kann schriftlich, per E-Mail oder über das Dashboard erfolgen. Die Änderungen treten einen (1) Monat nach der Mitteilung in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn Sie diesen Änderungen nicht zustimmen wollen, sind Sie berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen.
Artikel 4 Unabhängige Auftragnehmer
Die Parteien dieses Vertrags treten als unabhängige Auftragnehmer im eigenen Namen auf. Nichts in diesem Vertrag kann so ausgelegt werden, dass eine Beziehung in Form eines Joint Venture, eines Vertretungsverhältnisses, eines Franchise, eines Verhältnisses als Außendienstmitarbeiter, eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer anderen Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien besteht, abgesehen von den in diesem Vertrag genannten Geschäftsbeziehungen. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, im Namen von Mollie aufzutreten. Die Nutzung der Markenzeichen von Mollie durch Sie gemäß diesem Vertrag, weitere von Ihnen präsentierte Inhalte beziehungsweise Kontakte zwischen Ihnen und Drittparteien dürfen die hier beschriebenen Geschäftsbeziehungen nicht falsch darstellen.
Artikel 5 Abwerbeverbot
Sofern diesbezüglich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, dürfen Sie nicht wissentlich veranlassen oder zulassen, dass einer Ihrer Angestellten, Vertreter oder Auftraggeber oder eines Ihrer verbundenen Unternehmen oder eine Ihrer Tochtergesellschaften (i) Anbieter auffordert oder anderweitig veranlasst oder ermutigt, die Geschäftsbeziehung mit Mollie zu beenden; (ii) anderweitig in die Beziehung zwischen dem Unternehmen und Mollie eingreift; (iii) Mollie oder eine ihrer verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise öffentlich diskreditiert, in Verruf bringt oder anderweitig diffamiert oder verleumdet oder (iv) den Ruf von Mollie oder eines ihrer verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise schädigt. Dieser Artikel schränkt in keiner Weise die Freiheit der Parteien ein, öffentliche Werbe- und Marketingkampagnen und -veranstaltungen durchzuführen oder zu veröffentlichen, die auf die Gewinnung von Kunden für konkurrierende Dienstleistungen abzielen, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen in Verbindung mit einem dritten Partner angeboten werden, vorausgesetzt, dass diese Werbe- und Marketingkampagnen und -veranstaltungen nicht speziell auf die Unternehmensbasis von Mollie abzielen. Dieser Artikel 5 gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Beendigung dieses Vertrags fort.
Artikel 6 Kein Aufpreis
Sie verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrags keine bestehenden und neuen Mollie-Anbieter mit Gateway-Gebühren zu belasten oder andere Kosten zu berechnen (oder zu erhöhen), die nicht für Kunden, die Ihre eigene oder eine White-Label-Zahlungslösung nutzen, oder für Kunden, die einen dritten Zahlungsabwicklungspartner nutzen, berechnet (oder erhöht) werden.
Artikel 7 Gesamtvertrag
Der vorliegende Partnervertrag, der Nutzungsvertrag und die Finanziellen Bedingungen stellen den Gesamtvertrag zwischen dem Partner und Mollie dar. Spezifische Bedingungen, unter anderem für die Einrichtung und die finanziellen Vereinbarungen, werden in den Finanziellen Bedingungen niedergelegt, die hiermit in diesen Vertrag aufgenommen und Bestandteil dieses Vertrags sind. Ungeachtet dessen können in den Finanziellen Bedingungen oder früheren Vereinbarungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit ausdrücklich eine abweichende Laufzeit und/oder abweichende Auflösungsrechte vereinbart werden, die von der Anwendbarkeit dieses Artikels ausgeschlossen werden.
Alle vermittelten oder verbundenen Unternehmen/Werbekunden, die dem Partner vor dem Datum des Inkrafttretens zugewiesen wurden, bleiben als solche zur Festlegung der Partnerprogrammvorteile des Partners im Rahmen des aktuellen Partnerprogramms bestehen.
ABSCHNITT 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Werbekunden | Ein Kunde oder eine Geschäftsbeziehung des Partners, der oder die bei Mollie noch nicht als Unternehmen bekannt ist. |
Datum des Inkrafttretens | Der Tag, an dem diese Partnerbedingungen unterzeichnet werden. |
Finanzielle Bedingungen | Eine getrennte Vereinbarung mit einem Partner, die spezifische Vereinbarungen und Partnervorteile enthält, die hiermit in diesen Vertrag aufgenommen und Bestandteil dieser Partnerbedingungen werden. |
Mollie Partner Account | Der auf den Namen des Partners lautende Account bei Mollie. |
Partner | Das Unternehmen, das den Mollie Partner Account besitzt, das die Partnervorteile für angeschlossene bzw. vermittelte Anbieter gemäß dem Partnerprogramm erhält. |
Partnerprogramm | Das Partnerprogramm von Mollie im Sinne von Artikel 1 dieser Partnerbedingungen, dessen Einzelheiten im Leitfaden zum Partnerprogramm beschrieben sind, der dem Partner gelegentlich übermittelt werden kann. |
Partnervorteile | Die Vorteile, die Mollie dem Partner im Rahmen des Partnerprogramms gewährt und die in den Finanziellen Bedingungen näher beschrieben sind, vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen und Konditionen aus dem vorliegenden Vertrag durch den Partner. |
