05.09.2025

Invoicing: E-invoicing, verfügbar in NL, BE und DE

Wir haben Unterstützung für E-Rechnungen über Mollie Invoicing hinzugefügt. Sie können nun strukturierte XML-Elektronikrechnungen direkt über das sichere europäische Peppol-Netzwerk senden, sodass Ihre Kunden diese direkt in ihrem Buchhaltungssystem erhalten.

Warum das wichtig ist

E-Rechnungserstellung macht die Rechnungsstellung schneller, sicherer und konformer. Da in ganz Europa die Vorschriften auf obligatorische E-Rechnungserstellung zusteuern, hilft dieses Update Ihnen, einen Schritt voraus zu sein. Vorteile umfassen:

  • Schnellere Bearbeitung – Rechnungen werden direkt in Buchhaltungssysteme geliefert.

  • Sichere Übermittlung – gesendet über das Peppol-Netzwerk.

  • Konformität – im Einklang mit europäischen Standards.

Wer es nutzen kann

E-Rechnungserstellung ist derzeit für Absender und Empfänger in den Niederlanden, Belgien und Deutschland verfügbar.

Wenn Sie die E-Rechnungserstellung in Ihrem Mollie Dashboard aktivieren, wird Ihr Unternehmen automatisch als Absender in Peppol registriert. Mollie prüft dann, ob die Umsatzsteuer- oder Firmennummer Ihres Kunden als Empfänger registriert ist.

Falls Ihr Kunde nicht im Peppol registriert ist, müssen Sie ihm mitteilen, dass er sich im Peppol registrieren muss, um E-Rechnungen zu erhalten. Bis dahin können Sie ihm weiterhin eine Standard-PDF-Rechnung per E-Mail senden.

So funktioniert es

  1. Melden Sie sich in Ihrem Mollie Dashboard an.

  2. Gehen Sie zu Einstellungen > Invoicing und aktivieren Sie die E-Rechnungsstellung.

  3. Erstellen Sie wie gewohnt eine Rechnung (oder einen wiederkehrenden Zeitplan).

  4. Wählen Sie beim Senden die Option E-Rechnung senden oder Mail & E-Rechnung senden.

  5. Der Status ändert sich von Ausgestellt zu Erfolgreich ausgestellt, sobald die E-Rechnung erfolgreich geliefert wurde.

💡 Sie sehen nur die Option, eine E-Rechnung zu senden, wenn Ihr Kunde im Peppol-Netzwerk registriert ist. Wir überprüfen dies anhand seiner Umsatzsteuer- oder Firmennummer, daher stellen Sie sicher, dass Sie zumindest eines dieser Felder beim Hinzufügen Ihres Kunden ausfüllen.

Aktuelle und zukünftige E-Rechnungsvorschriften

  • Niederlande – B2G E-Rechnung ist seit 2019 Pflicht. B2B bleibt vorerst freiwillig, aber gemäß EU-Vorschriften (ViDA) wird grenzüberschreitende E-Rechnung ab Juli 2030 erforderlich sein.

  • Belgien – B2G E-Rechnung ist bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch über Peppol gesendet werden; PDFs werden nicht akzeptiert.

  • Deutschland – B2G E-Rechnung ist in Kraft. B2B E-Rechnung wird ab 1. Januar 2025 schrittweise Pflicht, mit vollständiger Einführung bis 2028.

Was als Nächstes

Wir arbeiten daran, die Unterstützung der E-Rechnungsstellung in weitere Länder auszuweiten, damit Sie es mit mehr Ihrer Kunden nutzen können.

Wir haben Unterstützung für E-Rechnungen über Mollie Invoicing hinzugefügt. Sie können nun strukturierte XML-Elektronikrechnungen direkt über das sichere europäische Peppol-Netzwerk senden, sodass Ihre Kunden diese direkt in ihrem Buchhaltungssystem erhalten.

Warum das wichtig ist

E-Rechnungserstellung macht die Rechnungsstellung schneller, sicherer und konformer. Da in ganz Europa die Vorschriften auf obligatorische E-Rechnungserstellung zusteuern, hilft dieses Update Ihnen, einen Schritt voraus zu sein. Vorteile umfassen:

  • Schnellere Bearbeitung – Rechnungen werden direkt in Buchhaltungssysteme geliefert.

  • Sichere Übermittlung – gesendet über das Peppol-Netzwerk.

  • Konformität – im Einklang mit europäischen Standards.

Wer es nutzen kann

E-Rechnungserstellung ist derzeit für Absender und Empfänger in den Niederlanden, Belgien und Deutschland verfügbar.

Wenn Sie die E-Rechnungserstellung in Ihrem Mollie Dashboard aktivieren, wird Ihr Unternehmen automatisch als Absender in Peppol registriert. Mollie prüft dann, ob die Umsatzsteuer- oder Firmennummer Ihres Kunden als Empfänger registriert ist.

Falls Ihr Kunde nicht im Peppol registriert ist, müssen Sie ihm mitteilen, dass er sich im Peppol registrieren muss, um E-Rechnungen zu erhalten. Bis dahin können Sie ihm weiterhin eine Standard-PDF-Rechnung per E-Mail senden.

So funktioniert es

  1. Melden Sie sich in Ihrem Mollie Dashboard an.

  2. Gehen Sie zu Einstellungen > Invoicing und aktivieren Sie die E-Rechnungsstellung.

  3. Erstellen Sie wie gewohnt eine Rechnung (oder einen wiederkehrenden Zeitplan).

  4. Wählen Sie beim Senden die Option E-Rechnung senden oder Mail & E-Rechnung senden.

  5. Der Status ändert sich von Ausgestellt zu Erfolgreich ausgestellt, sobald die E-Rechnung erfolgreich geliefert wurde.

💡 Sie sehen nur die Option, eine E-Rechnung zu senden, wenn Ihr Kunde im Peppol-Netzwerk registriert ist. Wir überprüfen dies anhand seiner Umsatzsteuer- oder Firmennummer, daher stellen Sie sicher, dass Sie zumindest eines dieser Felder beim Hinzufügen Ihres Kunden ausfüllen.

Aktuelle und zukünftige E-Rechnungsvorschriften

  • Niederlande – B2G E-Rechnung ist seit 2019 Pflicht. B2B bleibt vorerst freiwillig, aber gemäß EU-Vorschriften (ViDA) wird grenzüberschreitende E-Rechnung ab Juli 2030 erforderlich sein.

  • Belgien – B2G E-Rechnung ist bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch über Peppol gesendet werden; PDFs werden nicht akzeptiert.

  • Deutschland – B2G E-Rechnung ist in Kraft. B2B E-Rechnung wird ab 1. Januar 2025 schrittweise Pflicht, mit vollständiger Einführung bis 2028.

Was als Nächstes

Wir arbeiten daran, die Unterstützung der E-Rechnungsstellung in weitere Länder auszuweiten, damit Sie es mit mehr Ihrer Kunden nutzen können.

Wir haben Unterstützung für E-Rechnungen über Mollie Invoicing hinzugefügt. Sie können nun strukturierte XML-Elektronikrechnungen direkt über das sichere europäische Peppol-Netzwerk senden, sodass Ihre Kunden diese direkt in ihrem Buchhaltungssystem erhalten.

Warum das wichtig ist

E-Rechnungserstellung macht die Rechnungsstellung schneller, sicherer und konformer. Da in ganz Europa die Vorschriften auf obligatorische E-Rechnungserstellung zusteuern, hilft dieses Update Ihnen, einen Schritt voraus zu sein. Vorteile umfassen:

  • Schnellere Bearbeitung – Rechnungen werden direkt in Buchhaltungssysteme geliefert.

  • Sichere Übermittlung – gesendet über das Peppol-Netzwerk.

  • Konformität – im Einklang mit europäischen Standards.

Wer es nutzen kann

E-Rechnungserstellung ist derzeit für Absender und Empfänger in den Niederlanden, Belgien und Deutschland verfügbar.

Wenn Sie die E-Rechnungserstellung in Ihrem Mollie Dashboard aktivieren, wird Ihr Unternehmen automatisch als Absender in Peppol registriert. Mollie prüft dann, ob die Umsatzsteuer- oder Firmennummer Ihres Kunden als Empfänger registriert ist.

Falls Ihr Kunde nicht im Peppol registriert ist, müssen Sie ihm mitteilen, dass er sich im Peppol registrieren muss, um E-Rechnungen zu erhalten. Bis dahin können Sie ihm weiterhin eine Standard-PDF-Rechnung per E-Mail senden.

So funktioniert es

  1. Melden Sie sich in Ihrem Mollie Dashboard an.

  2. Gehen Sie zu Einstellungen > Invoicing und aktivieren Sie die E-Rechnungsstellung.

  3. Erstellen Sie wie gewohnt eine Rechnung (oder einen wiederkehrenden Zeitplan).

  4. Wählen Sie beim Senden die Option E-Rechnung senden oder Mail & E-Rechnung senden.

  5. Der Status ändert sich von Ausgestellt zu Erfolgreich ausgestellt, sobald die E-Rechnung erfolgreich geliefert wurde.

💡 Sie sehen nur die Option, eine E-Rechnung zu senden, wenn Ihr Kunde im Peppol-Netzwerk registriert ist. Wir überprüfen dies anhand seiner Umsatzsteuer- oder Firmennummer, daher stellen Sie sicher, dass Sie zumindest eines dieser Felder beim Hinzufügen Ihres Kunden ausfüllen.

Aktuelle und zukünftige E-Rechnungsvorschriften

  • Niederlande – B2G E-Rechnung ist seit 2019 Pflicht. B2B bleibt vorerst freiwillig, aber gemäß EU-Vorschriften (ViDA) wird grenzüberschreitende E-Rechnung ab Juli 2030 erforderlich sein.

  • Belgien – B2G E-Rechnung ist bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch über Peppol gesendet werden; PDFs werden nicht akzeptiert.

  • Deutschland – B2G E-Rechnung ist in Kraft. B2B E-Rechnung wird ab 1. Januar 2025 schrittweise Pflicht, mit vollständiger Einführung bis 2028.

Was als Nächstes

Wir arbeiten daran, die Unterstützung der E-Rechnungsstellung in weitere Länder auszuweiten, damit Sie es mit mehr Ihrer Kunden nutzen können.

Wir haben Unterstützung für E-Rechnungen über Mollie Invoicing hinzugefügt. Sie können nun strukturierte XML-Elektronikrechnungen direkt über das sichere europäische Peppol-Netzwerk senden, sodass Ihre Kunden diese direkt in ihrem Buchhaltungssystem erhalten.

Warum das wichtig ist

E-Rechnungserstellung macht die Rechnungsstellung schneller, sicherer und konformer. Da in ganz Europa die Vorschriften auf obligatorische E-Rechnungserstellung zusteuern, hilft dieses Update Ihnen, einen Schritt voraus zu sein. Vorteile umfassen:

  • Schnellere Bearbeitung – Rechnungen werden direkt in Buchhaltungssysteme geliefert.

  • Sichere Übermittlung – gesendet über das Peppol-Netzwerk.

  • Konformität – im Einklang mit europäischen Standards.

Wer es nutzen kann

E-Rechnungserstellung ist derzeit für Absender und Empfänger in den Niederlanden, Belgien und Deutschland verfügbar.

Wenn Sie die E-Rechnungserstellung in Ihrem Mollie Dashboard aktivieren, wird Ihr Unternehmen automatisch als Absender in Peppol registriert. Mollie prüft dann, ob die Umsatzsteuer- oder Firmennummer Ihres Kunden als Empfänger registriert ist.

Falls Ihr Kunde nicht im Peppol registriert ist, müssen Sie ihm mitteilen, dass er sich im Peppol registrieren muss, um E-Rechnungen zu erhalten. Bis dahin können Sie ihm weiterhin eine Standard-PDF-Rechnung per E-Mail senden.

So funktioniert es

  1. Melden Sie sich in Ihrem Mollie Dashboard an.

  2. Gehen Sie zu Einstellungen > Invoicing und aktivieren Sie die E-Rechnungsstellung.

  3. Erstellen Sie wie gewohnt eine Rechnung (oder einen wiederkehrenden Zeitplan).

  4. Wählen Sie beim Senden die Option E-Rechnung senden oder Mail & E-Rechnung senden.

  5. Der Status ändert sich von Ausgestellt zu Erfolgreich ausgestellt, sobald die E-Rechnung erfolgreich geliefert wurde.

💡 Sie sehen nur die Option, eine E-Rechnung zu senden, wenn Ihr Kunde im Peppol-Netzwerk registriert ist. Wir überprüfen dies anhand seiner Umsatzsteuer- oder Firmennummer, daher stellen Sie sicher, dass Sie zumindest eines dieser Felder beim Hinzufügen Ihres Kunden ausfüllen.

Aktuelle und zukünftige E-Rechnungsvorschriften

  • Niederlande – B2G E-Rechnung ist seit 2019 Pflicht. B2B bleibt vorerst freiwillig, aber gemäß EU-Vorschriften (ViDA) wird grenzüberschreitende E-Rechnung ab Juli 2030 erforderlich sein.

  • Belgien – B2G E-Rechnung ist bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch über Peppol gesendet werden; PDFs werden nicht akzeptiert.

  • Deutschland – B2G E-Rechnung ist in Kraft. B2B E-Rechnung wird ab 1. Januar 2025 schrittweise Pflicht, mit vollständiger Einführung bis 2028.

Was als Nächstes

Wir arbeiten daran, die Unterstützung der E-Rechnungsstellung in weitere Länder auszuweiten, damit Sie es mit mehr Ihrer Kunden nutzen können.

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