PSD2- Was bedeutet das für Sie?

Verbot von zusätzlichen Entgelten

Obwohl PSD2 natürlich noch weitere Regelungen enthält, ist für die Online-Unternehmer momentan besonders das Verbot der Erhebung zusätzlicher kosten (Surcharging-Verbot) relevant. Dieses Verbot wird von der Europäischen Union damit begründet, dass es für Verbraucher bequemer werden soll, eine gleichwertige Entscheidung zwischen verschiedenen Zahlungsverfahren zu treffen. Beispielsweise dürfte ein Verbraucher sich eher für eine Kreditkarte als Zahlungsverfahren entscheiden, wenn er dafür nicht den Aufpreis von 2% zu zahlen bräuchte.

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Dies betrifft daher Zuschläge, auch Aufpreise genannt. Es gelten folgende Bedingungen:

– Es ist nicht mehr erlaubt, bei Zahlungen von Verbrauchern aus der Europäischen Union zusätzlich ein Aufpreis zu berechnen. Das gilt für Visa und Mastercard. Nicht für gewerbliche Karten/Unternehmenskarten. Weiterhin ist die Erhebung zusätzlicher kosten bei Standard-Überweisungen und Lastschriften verboten.

– In den Fällen, in denen die Erhebung zusätzlicher kosten zulässig ist, darf der an den Verbraucher weiterbelastete Betrag auf keinen Fall die tatsächlich anfallenden Kosten überschreiten. Für welche Zahlungsverfahren dies spezifisch gilt, ist aus der entsprechenden Gesetzgebung leider nicht zu entnehmen. Wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Jahren deutlicher wird. Beispiele für Zahlungsverfahren, bei denen dies jetzt schon deutlich ist, sind American Express und Klarna.

Zugriff auf Konten für Drittanbieter und Sicherheit

Eine weitere wichtige Richtlinie ist der Zugriff auf Kunden-Bankkonten für Drittanbieter. In diesem Fall müssen die Banken – immer vorausgesetzt, dass der jeweilige Kunde selbst zugestimmt hat – den Drittanbietern Zugriff auf das Bankkonto des Kunden gewähren. Dadurch können neue Geschäftsmodelle entwickelt werden, in denen Finanzdaten genutzt werden, die bisher nur den Banken vorbehalten waren. Ein weiteres Beispiel: das Auslesen von Transaktionsdaten, etwa damit man auf der Basis dieser Daten ein besseres Angebot für ein Telefon-Abonnement erstellen oder die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers prüfen kann.

Schließlich soll die neue Richtlinie auch die Sicherheit von Zahlungen verbessern. Als Unternehmer werden Sie davon in der Praxis wenig merken, Ihre Kunden aber umso mehr. In manchen Fällen müssen Ihre Kunden dann nämlich 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) durchlaufen. Dabei kann die Zahlung nur abgeschlossen werden, wenn diese mittels eines Codes, der an die eigene Handynummer gekoppelt ist, bestätigt wird. Dieses Verfahren wird beispielsweise schon von dem Kreditkartenemittenten ICS angewendet.

Auslegung je nach Land unterschiedlich

Obwohl die übergreifenden Regelungen auf europäischer Ebene festgelegt wurden, können die Vorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchaus noch unterschiedlich ausgelegt werden. Beispielsweise sieht die PSD2 ein Verbot des Surchargings (Erhebung zusätzlicher kosten) für praktisch alle Debit- und Kreditkarten vor. Es ist aber gar nicht für jedes Zahlungsverfahren deutlich, ob es auf einer Debit- oder Kreditkarte basiert. In solchen Fällen können die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, was zulässig ist. Für Sie als Unternehmer bedeutet dies, dass Sie möglicherweise je nach dem Land, in dem die jeweilige Karte ausgegeben wurde, mit unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert werden.

*Achtung! Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre Kosten ggf. in Form von Aufschlägen an Ihre Kunden weiterberechnen. Ob Sie dies tun und wie Sie dies tun, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Außerdem ist es je nach Webshop-System unterschiedlich geregelt, ob diese Möglichkeit angeboten wird. Darum müssen Sie unbedingt immer beachten, dass Sie selbst für die Einhaltung aller (landesspezifischen) Gesetze und Vorschriften verantwortlich sind.*


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