Unabhängig davon, ob Sie sich für eine GmbH oder UG entscheiden, folgt die Gründung einem ähnlichen Ablauf. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick.
Geschäftsidee und Businessplan
Bevor Sie mit den rechtlichen Schritten starten, sollten Sie Ihr Geschäftsmodell klären:
Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an?
Wer ist Ihre Zielgruppe?
Wie wollen Sie Umsätze generieren?
Benötigen Sie weitere Gesellschafter oder Investoren?
Ein durchdachter Businessplan hilft Ihnen nicht nur bei der Gründung, sondern auch später bei Bankgesprächen oder Förderanträgen.
Gesellschaftsvertrag und Notartermin
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) legt die Grundlagen Ihres Unternehmens fest: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Gesellschafterstruktur, Vertretungsregelungen und vieles mehr.
Der Vertrag wird von einem Notar beurkundet.
Beim Notartermin unterschreiben die Gesellschafter den Vertrag und erklären die Gründung der GmbH oder UG.
Der Notar ist außerdem später für die Anmeldung zum Handelsregister zuständig.
Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Nach dem Notartermin benötigen Sie ein **Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft in Gründung** (z. B. „Muster GmbH i. G.“ oder „Muster UG (haftungsbeschränkt) i. G.“), um das Stammkapital einzuzahlen.
Sie überweisen das vereinbarte Stammkapital auf dieses Konto.
Die Bank stellt Ihnen eine **Einzahlungsbestätigung** aus.
Diese Bestätigung benötigt der Notar für die Anmeldung zum Handelsregister.
Hier zeigt sich der Vorteil eines 100 % online geführten Geschäftskontos wie Qonto:
Sie können Ihr Geschäftskonto für eine GmbH oder UG (auch in Gründung) digital eröffnen.
Sie erhalten eine vorläufige IBAN, um das Stammkapital einzuzahlen.
In der Regel stellt Qonto Ihnen die Einzahlungsbestätigung für den Notar innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung.
So sparen Sie sich lange Wartezeiten und können die nächsten Schritte der Gründung schneller angehen.
Eintrag ins Handelsregister
Sobald das Stammkapital eingezahlt ist und alle Unterlagen vorliegen, meldet der Notar Ihre GmbH oder UG beim Handelsregister an.
Das Registergericht prüft die Unterlagen.
Nach der Eintragung erhalten Sie einen Handelsregisterauszug.
Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Gesellschaft voll rechtsfähig.
Gewerbeanmeldung und IHK/HWK
Je nach Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In vielen Fällen ist dies online möglich.
Gleichzeitig werden in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) informiert.
Die Mitgliedschaft dort ist für viele Unternehmen Pflicht und bringt Informations- und Beratungsangebote mit sich.
Steuernummer beantragen
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei Ihnen oder Sie füllen selbst den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Sie erhalten eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie offiziell Rechnungen ausstellen und Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.
Jeder dieser Schritte ist für sich genommen gut machbar – mit der richtigen Übersicht und digitalen Unterstützung müssen Sie sich nicht in der Bürokratie verlieren.