Das ultimative Ziel des ViDA-Vorschlags (VAT in the Digital Age) der EU ist die Schaffung eines einheitlichen Systems für den gesamten innergemeinschaftlichen Handel bis 2030. Da dies jedoch schrittweise umgesetzt wird, ist es für grenzüberschreitend tätige Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die lokalen Besonderheiten zu verstehen.
Belgien: Der Vorreiter
Belgien ist in Westeuropa führend. Ab dem 1. Januar 2026 ist die strukturierte elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen in Belgien verpflichtend.
Dies ist eine bedeutende Änderung. Wenn Sie als belgisches Unternehmen einem anderen belgischen Unternehmen eine Rechnung stellen, müssen Sie das Peppol-Netzwerk nutzen. Ein PDF-Dokument ist nicht mehr zulässig. Die belgische Regierung hat klargestellt: Das Ziel ist es, die elektronische Rechnungsstellung zum Standard für die gesamte Wirtschaft zu machen, nicht nur für diejenigen, die mit dem öffentlichen Sektor zu tun haben.
Deutschland: Eine schrittweise Einführung
Deutschland bewegt sich in Richtung eines verbindlichen Modells, wobei der Schwerpunkt auf der Bereitschaft liegt.
1. Januar 2025: Alle deutschen Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet, dass Ihre Systeme – selbst wenn Sie noch keine versenden – in der Lage sein müssen, strukturierte Daten von Lieferanten zu lesen und zu verarbeiten, die dies bereits tun.
2027 – 2028: Die Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen wird schrittweise eingeführt. Größere Unternehmen mit hohem Umsatz müssen als Erste umstellen, kleine und mittlere Unternehmen folgen kurz darauf.
Dieser schrittweise Ansatz soll der deutschen Wirtschaft Zeit geben, die Kernkomponenten ihrer Altsysteme zu optimieren, ohne dass es zu weitreichenden Störungen kommt.
Frankreich: Ein solides Rahmenwerk
Frankreich blickt auf eine lange Geschichte im Bereich E-Government-Dienste zurück, und seine B2B-Vorgaben sind besonders ehrgeizig. Der aktuelle Zeitplan sieht eine schrittweise Einführung ab September 2026 vor.
Frankreich nutzt ein Y-Modell. Das bedeutet, dass Unternehmen Rechnungen über ein zentrales Regierungsportal (Chorus Pro) oder über private, zertifizierte Plattformen, die als „Plateformes de Dématérialisation Partenaires“ (PDP) bekannt sind, versenden können. Dies stellt sicher, dass auch kleine Unternehmen mehrere Wege zur Einhaltung der Vorschriften haben.
Niederlande: Die Dynamik nimmt zu
Derzeit ist die elektronische Rechnungsstellung in den Niederlanden für B2G-Transaktionen (Business-to-Government) verpflichtend. Zwar gibt es noch keine unmittelbare Verpflichtung für B2B-Transaktionen, doch die niederländische Regierung ist ein starker Befürworter des Peppol-Netzwerks. Viele niederländische Unternehmen stellen bereits freiwillig auf elektronische Rechnungsstellung um, um von der Automatisierung zu profitieren und sich auf die unvermeidlichen EU-weiten Anforderungen vorzubereiten.
EU-weit: ViDA und der Ausblick für 2030
Die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der Europäischen Kommission ist der Leitstern für all diese lokalen Vorschriften. Bis 2030 ist ein einheitliches System für den innergemeinschaftlichen Handel angestrebt.
ViDA wird das derzeitige, etwas veraltete System der zusammenfassenden Meldungen durch eine digitale Echtzeit-Berichterstattung auf Basis der elektronischen Rechnungsstellung ersetzen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen in Amsterdam, das an einen Kunden in München verkauft, denselben strukturierten Datenstandard verwendet, wodurch der grenzüberschreitende Handel so einfach wird wie der lokale Handel. Der Schritt in Richtung 2030 soll sicherstellen, dass der europäische Binnenmarkt in einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt.