Was ist das OSS-Verfahren?
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) vereinfacht die Abwicklung der Umsatzsteuer für Online-Händler, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind. Anstatt sich in jedem Land, in das sie liefern, umsatzsteuerlich registrieren zu müssen, können Händler die Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abführen.
Die Pflicht sich im Ausland umsatzsteuerlich zu registrieren gilt bereits ab Umsätzen von mehr als 10.000 € im EU-Ausland.
Die Umsatzgrenze von 10.000 € gilt dabei nicht für einzelne Länder, sondern für alle EU-Länder, in die Waren an Privatkunden versendet werden. Das bedeutet, dass alle Lieferungen von einem EU-Land in ein anderes – beispielsweise von Deutschland nach Frankreich und von Deutschland nach Österreich – zusammengerechnet werden. Wenn ein Unternehmen zusätzlich noch ein Lager in einem anderen EU-Land unterhält, wie z. B. in Polen, zählen auch die Lieferungen von Polen nach Deutschland zu dieser Grenze hinzu. Dadurch ist die 10.000-€-Schwelle sehr schnell überschritten, da sie für alle europäischen Länder gemeinsam gilt.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich Online-Händler für das OSS-Verfahren registrieren. Leider sehen wir immer wieder, dass Steuerberater es versäumen, ihre Mandanten rechtzeitig für dieses Verfahren anzumelden – obwohl es eigentlich keinen Grund gibt, dies nicht zu tun. Das OSS-Verfahren bietet viele Vorteile und erleichtert die umsatzsteuerliche Abwicklung erheblich.
Achtung: Wer das OSS-Verfahren nicht nutzt, muss sich in jedem EU-Land, in das er liefert, umsatzsteuerlich registrieren. Dies ist oft sehr aufwändig und teuer, da eine Registrierung mehrere Hundert bis über Tausend Euro kosten kann. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Erfüllung der monatlichen Abgabefristen in den jeweiligen Ländern.
Vorteile des OSS-Verfahrens
- Zentrale Abwicklung: Die Umsatzsteuer kann einheitlich über das BZSt abgeführt werden, wodurch die Notwendigkeit entfällt, sich umsatzsteuerlich in jedem EU-Land, in das geliefert wird, registrieren zu müssen.
- Vereinfachung: Die Registrierung und Abwicklung des OSS-Verfahrens ist deutlich einfacher als die umständlichen Registrierungen und Meldungen in jedem einzelnen Land.
- Meldezeitraum: Anstelle monatlicher Meldungen erfolgt die Abgabe der OSS-Meldung quartalsweise, was zu einem Liquiditätsvorteil führen kann.
Herausforderungen und Grenzen des OSS-Verfahrens
Trotz der zahlreichen Vorteile bringt das OSS-Verfahren auch einige Herausforderungen mit sich:
- Keine rückwirkende Anmeldung: Händler müssen sich rechtzeitig für das OSS-Verfahren entscheiden, da eine rückwirkende Registrierung nicht möglich ist. Wer die Grenze von 10.000 € überschreitet, sollte daher umgehend handeln.
- Buchhalterische Umsetzung: Die Finanzbuchhaltung wird durch die Anwendung des OSS-Verfahrens komplexer. Umsätze müssen differenziert erfasst und exportiert werden, damit sie korrekt in der Buchhaltung erscheinen.
- Grenzen des OSS-Verfahrens: Nicht alle Geschäftsvorgänge können über das OSS-Verfahren abgewickelt werden. Beispielsweise müssen Warenverbringungen zwischen eigenen Lagern in verschiedenen EU-Ländern (z. B. von Polen nach Deutschland im Rahmen von Amazon CEE) weiterhin gesondert gemeldet werden.