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One-Stop-Shop-Verfahren: Einfach erklärt
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One-Stop-Shop-Verfahren: Einfach erklärt
One-Stop-Shop-Verfahren: Einfach erklärt
Was ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) und welche Vorteile bietet es Händlern? Wir zeigen kurz und knapp, für wen es sich lohnt und wie es funktioniert.
Was ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) und welche Vorteile bietet es Händlern? Wir zeigen kurz und knapp, für wen es sich lohnt und wie es funktioniert.
E-Commerce-Tipps
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23.08.2024
Überblick: One-Stop-Shop
One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Umsatzsteuerabwicklung für den grenzüberschreitenden Handel in der EU
Das OSS-Verfahren ist seit dem 1. Juli 2021 verfügbar.
Onlineshops können ihre Steuerverpflichtungen in der gesamten EU zentral abwickeln und sparen damit viel administrativen Aufwand
Besonders wichtig für kleine und mittlere Onlineshops in Deutschland, die EU-weit verkaufen und wachsen möchten
One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Umsatzsteuerabwicklung für den grenzüberschreitenden Handel in der EU
Das OSS-Verfahren ist seit dem 1. Juli 2021 verfügbar.
Onlineshops können ihre Steuerverpflichtungen in der gesamten EU zentral abwickeln und sparen damit viel administrativen Aufwand
Besonders wichtig für kleine und mittlere Onlineshops in Deutschland, die EU-weit verkaufen und wachsen möchten
One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Umsatzsteuerabwicklung für den grenzüberschreitenden Handel in der EU
Das OSS-Verfahren ist seit dem 1. Juli 2021 verfügbar.
Onlineshops können ihre Steuerverpflichtungen in der gesamten EU zentral abwickeln und sparen damit viel administrativen Aufwand
Besonders wichtig für kleine und mittlere Onlineshops in Deutschland, die EU-weit verkaufen und wachsen möchten
One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Umsatzsteuerabwicklung für den grenzüberschreitenden Handel in der EU
Das OSS-Verfahren ist seit dem 1. Juli 2021 verfügbar.
Onlineshops können ihre Steuerverpflichtungen in der gesamten EU zentral abwickeln und sparen damit viel administrativen Aufwand
Besonders wichtig für kleine und mittlere Onlineshops in Deutschland, die EU-weit verkaufen und wachsen möchten
Definition: One-Stop-Shop in der EU
One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-weites System, das es ermöglicht, die Umsatzsteuer für Verkäufe in verschiedenen EU-Ländern zentral zu verwalten. Für deutsche Onlineshops ist die Teilnahme am OSS freiwillig, aber äußerst empfehlenswert, insbesondere für Händler, die Ihre Produkte und Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkaufen. Anstatt sich in jedem Land einzeln für die Umsatzsteuer registrieren zu müssen, erfolgt die gesamte Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-weites System, das es ermöglicht, die Umsatzsteuer für Verkäufe in verschiedenen EU-Ländern zentral zu verwalten. Für deutsche Onlineshops ist die Teilnahme am OSS freiwillig, aber äußerst empfehlenswert, insbesondere für Händler, die Ihre Produkte und Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkaufen. Anstatt sich in jedem Land einzeln für die Umsatzsteuer registrieren zu müssen, erfolgt die gesamte Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-weites System, das es ermöglicht, die Umsatzsteuer für Verkäufe in verschiedenen EU-Ländern zentral zu verwalten. Für deutsche Onlineshops ist die Teilnahme am OSS freiwillig, aber äußerst empfehlenswert, insbesondere für Händler, die Ihre Produkte und Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkaufen. Anstatt sich in jedem Land einzeln für die Umsatzsteuer registrieren zu müssen, erfolgt die gesamte Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-weites System, das es ermöglicht, die Umsatzsteuer für Verkäufe in verschiedenen EU-Ländern zentral zu verwalten. Für deutsche Onlineshops ist die Teilnahme am OSS freiwillig, aber äußerst empfehlenswert, insbesondere für Händler, die Ihre Produkte und Dienstleistungen in mehrere EU-Länder verkaufen. Anstatt sich in jedem Land einzeln für die Umsatzsteuer registrieren zu müssen, erfolgt die gesamte Abwicklung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Vorteile für Onlineshops
One-Stop-Shop bietet zahlreiche Vorteile für:
Große Onlineshops: Diese profitieren von der zentralen Abwicklung der Umsatzsteuer in verschiedenen EU-Ländern
Kleine und mittelgroße Onlineshops: Das Verfahren erleichtert den Eintritt in den internationalen Markt und fördert so das Wachstum.
Alle Händler, die den Verwaltungsaufwand minimieren und Fehler in der Umsatzsteuerabrechnung vermeiden möchten.
Besonders vorteilhaft ist das Verfahren für Shops, die regelmäßig grenzüberschreitend verkaufen und dabei die Umsatzschwellen in anderen EU-Ländern überschreiten.
Machen Sie es Ihren internationalen Kunden leicht und bieten Sie die beliebtesten globalen und lokalen Zahlungsmethoden mit nur einem einfachen Vertrag via Mollie an. Sie zahlen nur für erfolgreiche Transaktionen.
One-Stop-Shop bietet zahlreiche Vorteile für:
Große Onlineshops: Diese profitieren von der zentralen Abwicklung der Umsatzsteuer in verschiedenen EU-Ländern
Kleine und mittelgroße Onlineshops: Das Verfahren erleichtert den Eintritt in den internationalen Markt und fördert so das Wachstum.
Alle Händler, die den Verwaltungsaufwand minimieren und Fehler in der Umsatzsteuerabrechnung vermeiden möchten.
Besonders vorteilhaft ist das Verfahren für Shops, die regelmäßig grenzüberschreitend verkaufen und dabei die Umsatzschwellen in anderen EU-Ländern überschreiten.
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One-Stop-Shop bietet zahlreiche Vorteile für:
Große Onlineshops: Diese profitieren von der zentralen Abwicklung der Umsatzsteuer in verschiedenen EU-Ländern
Kleine und mittelgroße Onlineshops: Das Verfahren erleichtert den Eintritt in den internationalen Markt und fördert so das Wachstum.
Alle Händler, die den Verwaltungsaufwand minimieren und Fehler in der Umsatzsteuerabrechnung vermeiden möchten.
Besonders vorteilhaft ist das Verfahren für Shops, die regelmäßig grenzüberschreitend verkaufen und dabei die Umsatzschwellen in anderen EU-Ländern überschreiten.
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One-Stop-Shop bietet zahlreiche Vorteile für:
Große Onlineshops: Diese profitieren von der zentralen Abwicklung der Umsatzsteuer in verschiedenen EU-Ländern
Kleine und mittelgroße Onlineshops: Das Verfahren erleichtert den Eintritt in den internationalen Markt und fördert so das Wachstum.
Alle Händler, die den Verwaltungsaufwand minimieren und Fehler in der Umsatzsteuerabrechnung vermeiden möchten.
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One-Stop-Shop für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer in Deutschland, die weniger als 10.000 Euro Umsatz erzielen, müssen sich keine Sorgen um die Umsatzsteuer machen, solange sie die EU-weite Lieferschwelle nicht überschreiten. Liegt der Umsatz jedoch zwischen 10.000 und 22.000 Euro, bleibt der Unternehmer zwar in Deutschland umsatzsteuerbefreit, muss sich jedoch für grenzüberschreitende Verkäufe in der EU umsatzsteuerlich registrieren. Alternativ können Händler in diesem Fall das OSS-Verfahren nutzen, um die Steuer zentral zu verwalten. Bei einem Umsatz von mehr als 22.000 Euro gilt der Unternehmer im folgenden Jahr nicht mehr als Kleinunternehmer und muss zwischen dem OSS und der Einhaltung der Lieferschwelle wählen. Wichtig: Dies betrifft Geschäfte an private Endkunden. B2B-Verkäufe innerhalb der EU unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und sind nicht von der OSS-Regelung betroffen.
Kleinunternehmer in Deutschland, die weniger als 10.000 Euro Umsatz erzielen, müssen sich keine Sorgen um die Umsatzsteuer machen, solange sie die EU-weite Lieferschwelle nicht überschreiten. Liegt der Umsatz jedoch zwischen 10.000 und 22.000 Euro, bleibt der Unternehmer zwar in Deutschland umsatzsteuerbefreit, muss sich jedoch für grenzüberschreitende Verkäufe in der EU umsatzsteuerlich registrieren. Alternativ können Händler in diesem Fall das OSS-Verfahren nutzen, um die Steuer zentral zu verwalten. Bei einem Umsatz von mehr als 22.000 Euro gilt der Unternehmer im folgenden Jahr nicht mehr als Kleinunternehmer und muss zwischen dem OSS und der Einhaltung der Lieferschwelle wählen. Wichtig: Dies betrifft Geschäfte an private Endkunden. B2B-Verkäufe innerhalb der EU unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und sind nicht von der OSS-Regelung betroffen.
Kleinunternehmer in Deutschland, die weniger als 10.000 Euro Umsatz erzielen, müssen sich keine Sorgen um die Umsatzsteuer machen, solange sie die EU-weite Lieferschwelle nicht überschreiten. Liegt der Umsatz jedoch zwischen 10.000 und 22.000 Euro, bleibt der Unternehmer zwar in Deutschland umsatzsteuerbefreit, muss sich jedoch für grenzüberschreitende Verkäufe in der EU umsatzsteuerlich registrieren. Alternativ können Händler in diesem Fall das OSS-Verfahren nutzen, um die Steuer zentral zu verwalten. Bei einem Umsatz von mehr als 22.000 Euro gilt der Unternehmer im folgenden Jahr nicht mehr als Kleinunternehmer und muss zwischen dem OSS und der Einhaltung der Lieferschwelle wählen. Wichtig: Dies betrifft Geschäfte an private Endkunden. B2B-Verkäufe innerhalb der EU unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und sind nicht von der OSS-Regelung betroffen.
Kleinunternehmer in Deutschland, die weniger als 10.000 Euro Umsatz erzielen, müssen sich keine Sorgen um die Umsatzsteuer machen, solange sie die EU-weite Lieferschwelle nicht überschreiten. Liegt der Umsatz jedoch zwischen 10.000 und 22.000 Euro, bleibt der Unternehmer zwar in Deutschland umsatzsteuerbefreit, muss sich jedoch für grenzüberschreitende Verkäufe in der EU umsatzsteuerlich registrieren. Alternativ können Händler in diesem Fall das OSS-Verfahren nutzen, um die Steuer zentral zu verwalten. Bei einem Umsatz von mehr als 22.000 Euro gilt der Unternehmer im folgenden Jahr nicht mehr als Kleinunternehmer und muss zwischen dem OSS und der Einhaltung der Lieferschwelle wählen. Wichtig: Dies betrifft Geschäfte an private Endkunden. B2B-Verkäufe innerhalb der EU unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und sind nicht von der OSS-Regelung betroffen.
One-Stop-Shop-Beispiel
Sie betreiben einen Onlineshop in Deutschland und verkaufen Produkte an private Endkunden in Frankreich, Italien und Spanien. Wir nehmen folgende Quartalsumsätze an:
Frankreich: 4.500 Euro netto + 20 % französische USt (900 Euro)
Italien: 3.000 Euro netto + 22 % italienische USt (660 Euro)
Spanien: 3.800 Euro netto + 21 % spanische USt (798 Euro)
Insgesamt haben Sie 11.300 Euro OSS-relevanten Netto-Umsatz erzielt und damit die Lieferschwelle (10.000 Euro) überschritten. Sie haben jetzt folgende Wahl:
Ohne das One-Stop-Shop-Verfahren: Sie müssen sich in jedem dieser Länder separat für die Umsatzsteuer registrieren und Ihre Umsätze auch in jedem Land einzeln melden.
Mit dem One-Stop-Shop-Verfahren: Sie können die gesamte Umsatzsteuer zentral über das BZSt abwickeln, was erheblich Zeit und Kosten spart.
Sie betreiben einen Onlineshop in Deutschland und verkaufen Produkte an private Endkunden in Frankreich, Italien und Spanien. Wir nehmen folgende Quartalsumsätze an:
Frankreich: 4.500 Euro netto + 20 % französische USt (900 Euro)
Italien: 3.000 Euro netto + 22 % italienische USt (660 Euro)
Spanien: 3.800 Euro netto + 21 % spanische USt (798 Euro)
Insgesamt haben Sie 11.300 Euro OSS-relevanten Netto-Umsatz erzielt und damit die Lieferschwelle (10.000 Euro) überschritten. Sie haben jetzt folgende Wahl:
Ohne das One-Stop-Shop-Verfahren: Sie müssen sich in jedem dieser Länder separat für die Umsatzsteuer registrieren und Ihre Umsätze auch in jedem Land einzeln melden.
Mit dem One-Stop-Shop-Verfahren: Sie können die gesamte Umsatzsteuer zentral über das BZSt abwickeln, was erheblich Zeit und Kosten spart.
Sie betreiben einen Onlineshop in Deutschland und verkaufen Produkte an private Endkunden in Frankreich, Italien und Spanien. Wir nehmen folgende Quartalsumsätze an:
Frankreich: 4.500 Euro netto + 20 % französische USt (900 Euro)
Italien: 3.000 Euro netto + 22 % italienische USt (660 Euro)
Spanien: 3.800 Euro netto + 21 % spanische USt (798 Euro)
Insgesamt haben Sie 11.300 Euro OSS-relevanten Netto-Umsatz erzielt und damit die Lieferschwelle (10.000 Euro) überschritten. Sie haben jetzt folgende Wahl:
Ohne das One-Stop-Shop-Verfahren: Sie müssen sich in jedem dieser Länder separat für die Umsatzsteuer registrieren und Ihre Umsätze auch in jedem Land einzeln melden.
Mit dem One-Stop-Shop-Verfahren: Sie können die gesamte Umsatzsteuer zentral über das BZSt abwickeln, was erheblich Zeit und Kosten spart.
Sie betreiben einen Onlineshop in Deutschland und verkaufen Produkte an private Endkunden in Frankreich, Italien und Spanien. Wir nehmen folgende Quartalsumsätze an:
Frankreich: 4.500 Euro netto + 20 % französische USt (900 Euro)
Italien: 3.000 Euro netto + 22 % italienische USt (660 Euro)
Spanien: 3.800 Euro netto + 21 % spanische USt (798 Euro)
Insgesamt haben Sie 11.300 Euro OSS-relevanten Netto-Umsatz erzielt und damit die Lieferschwelle (10.000 Euro) überschritten. Sie haben jetzt folgende Wahl:
Ohne das One-Stop-Shop-Verfahren: Sie müssen sich in jedem dieser Länder separat für die Umsatzsteuer registrieren und Ihre Umsätze auch in jedem Land einzeln melden.
Mit dem One-Stop-Shop-Verfahren: Sie können die gesamte Umsatzsteuer zentral über das BZSt abwickeln, was erheblich Zeit und Kosten spart.
Bedeutung für Zahlungsprozesse
Durch das One-Stop-Shop-Verfahren wird die Verwaltung der Umsatzsteuer deutlich vereinfacht. Das wirkt sich positiv auf die Zahlungsprozesse aus, denn es schafft mehr Freiraum, damit Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Geschäfts konzentrieren können - zum Beispiel die Integration von Mollie als Zahlungsanbieter. Mollie bietet eine Vielzahl von Zahlungsmethoden, die Sie nahtlos in Ihren Onlineshop integrieren können und die bei privaten Endkunden sehr beliebt sind. Neben globalen Zahlungsarten wie Mastercard oder PayPal können Sie via Mollie auch einfach lokal beliebte Zahlungsmethoden anbieten, beispielsweise Cartes Bancaires in Frankreich, Postepay in Italien oder iDeal in den Niederlanden.
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Anmeldung zum OSS-Verfahren: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Um das OSS-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim BZSt registrieren. Insgesamt ist die Anmeldung zum OSS-Verfahren in fünf einfachen Schritten erledigt:
Zugang zum BOP-Portal
Besuchen Sie das Online-Portal des BZSt, bekannt als BOP. Für die Registrierung benötigen Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen, insbesondere Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).Benutzerkonto anlegen
Klicken Sie oben im BOP auf Benutzerkonto erstellen. Falls Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach über Login ein.Zertifikatsdatei erhalten
Registrieren Sie sich im BOP, um eine Zertifikatsdatei zu erhalten. Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie ein Passwort zugeschickt, alternativ können Sie die App ElsterSecure nutzen.Aktivierungsdaten erhalten
Nach der Registrierung sendet Ihnen das BZSt Ihre Aktivierungsdaten sowohl per E-Mail als auch per Post.Zertifikat aktivieren
Sobald Sie Ihre Aktivierungsdaten erhalten haben, geben Sie sie im BOP ein, um Ihr Zertifikat herunterzuladen. Fertig: Jetzt können Sie Ihre OSS-Meldungen über das Portal abgeben.
Für wen ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) sinnvoll?
Das OSS-Verfahren ist ideal für Onlineshops, die in mehrere EU-Länder verkaufen. Es vereinfacht die Umsatzsteuerabwicklung und reduziert den Verwaltungsaufwand. Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Händler.
Welche Branchen profitieren am meisten von One-Stop-Shop?
Am meisten profitieren Onlineshops und Unternehmen im eCommerce-Bereich vom One-Stop-Shop- (OSS)-Verfahren. Diese Branchen haben oft Kunden in mehreren EU-Ländern und können durch das zentrale OSS-Verfahren die Umsatzsteuerabwicklung erheblich vereinfachen.
Ist One Stop Shop (OSS) verpflichtend?
Nein, One-Stop-Shop (OSS) ist freiwillig. Es bietet jedoch eine praktische Lösung für Händler, die EU-weit verkaufen und ihre Umsatzsteuer zentral abwickeln möchten. Durch OSS ist es nicht mehr nötig, sich in jedem Land für die Umsatzsteuer zu registrieren.
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Table of contents
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Inhaltsverzeichnis
10 Essential Tips for successful growth
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23.08.2024
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