Barrierefreiheit bei Websites: Vorteile und Maßnahmen für Händler

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Bei Onlineshops und Dienstleistern ist Barrierefreiheit ab Mitte 2025 Pflicht. Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten und testen können, erfahren Sie hier.

Bei Onlineshops und Dienstleistern ist Barrierefreiheit ab Mitte 2025 Pflicht. Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten und testen können, erfahren Sie hier.

E-Commerce-Tipps

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10.05.2024

Überblick: Barrierefreiheit bei Websites

  • Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht für Onlineshops

  • Website bereits jetzt barrierefrei gestalten und Wettbewerbsvorteil sichern

  • Eigene Website mit Tools auf Barrierefreiheit testen

  • Die wichtigsten Eckpunkte einfach im Blick behalten mit unserer Checkliste

  • Via Mollie: Barrierefreien Checkout gestalten und Conversion steigern

  • Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht für Onlineshops

  • Website bereits jetzt barrierefrei gestalten und Wettbewerbsvorteil sichern

  • Eigene Website mit Tools auf Barrierefreiheit testen

  • Die wichtigsten Eckpunkte einfach im Blick behalten mit unserer Checkliste

  • Via Mollie: Barrierefreien Checkout gestalten und Conversion steigern

  • Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht für Onlineshops

  • Website bereits jetzt barrierefrei gestalten und Wettbewerbsvorteil sichern

  • Eigene Website mit Tools auf Barrierefreiheit testen

  • Die wichtigsten Eckpunkte einfach im Blick behalten mit unserer Checkliste

  • Via Mollie: Barrierefreien Checkout gestalten und Conversion steigern

  • Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht für Onlineshops

  • Website bereits jetzt barrierefrei gestalten und Wettbewerbsvorteil sichern

  • Eigene Website mit Tools auf Barrierefreiheit testen

  • Die wichtigsten Eckpunkte einfach im Blick behalten mit unserer Checkliste

  • Via Mollie: Barrierefreien Checkout gestalten und Conversion steigern

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?

Unter Barrierefreiheit bei Websites versteht man eine Website-Gestaltung, die auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrzunehmen und zu bedienen ist. Die Website ist darüber hinaus robust, also mit vielen verschiedenen Geräten nutzbar, sowie leicht verständlich.

Diese vier Prinzipien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – bilden die Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für barrierefreie Websites gelten.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Barrierefreiheit bei Websites ist nur dann gewährleistet, wenn alle vier Punkte erfüllt sind. Andernfalls könnte die Website für Nutzer mit Beeinträchtigungen eventuell nicht nutzbar sein und wäre somit nicht barrierefrei.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist seit 2019 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an barrierefreie Webseiten öffentlicher Stellen des Bundes.

Unter Barrierefreiheit bei Websites versteht man eine Website-Gestaltung, die auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrzunehmen und zu bedienen ist. Die Website ist darüber hinaus robust, also mit vielen verschiedenen Geräten nutzbar, sowie leicht verständlich.

Diese vier Prinzipien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – bilden die Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für barrierefreie Websites gelten.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Barrierefreiheit bei Websites ist nur dann gewährleistet, wenn alle vier Punkte erfüllt sind. Andernfalls könnte die Website für Nutzer mit Beeinträchtigungen eventuell nicht nutzbar sein und wäre somit nicht barrierefrei.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist seit 2019 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an barrierefreie Webseiten öffentlicher Stellen des Bundes.

Unter Barrierefreiheit bei Websites versteht man eine Website-Gestaltung, die auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrzunehmen und zu bedienen ist. Die Website ist darüber hinaus robust, also mit vielen verschiedenen Geräten nutzbar, sowie leicht verständlich.

Diese vier Prinzipien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – bilden die Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für barrierefreie Websites gelten.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Barrierefreiheit bei Websites ist nur dann gewährleistet, wenn alle vier Punkte erfüllt sind. Andernfalls könnte die Website für Nutzer mit Beeinträchtigungen eventuell nicht nutzbar sein und wäre somit nicht barrierefrei.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist seit 2019 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an barrierefreie Webseiten öffentlicher Stellen des Bundes.

Unter Barrierefreiheit bei Websites versteht man eine Website-Gestaltung, die auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen wahrzunehmen und zu bedienen ist. Die Website ist darüber hinaus robust, also mit vielen verschiedenen Geräten nutzbar, sowie leicht verständlich.

Diese vier Prinzipien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – bilden die Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als internationaler Standard für barrierefreie Websites gelten.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Barrierefreiheit bei Websites ist nur dann gewährleistet, wenn alle vier Punkte erfüllt sind. Andernfalls könnte die Website für Nutzer mit Beeinträchtigungen eventuell nicht nutzbar sein und wäre somit nicht barrierefrei.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist seit 2019 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an barrierefreie Webseiten öffentlicher Stellen des Bundes.

Pflicht ab 2025: Gesetz zur Barrierefreiheit tritt bald in Kraft

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit bei Websites Pflicht, insbesondere für Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Bereits die Möglichkeit zur Terminvereinbarung auf der Website fällt unter den European Accessibility Act, der in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt ist, und muss zum Stichtag im Jahr 2025 barrierefrei gestaltet sein.

Die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit 2025 entsprechen allerdings nicht zu 100 Prozent den strengen Prinzipien der WCAG. Dennoch ist es sinnvoll, Barrierefreiheit bereits jetzt im Prozess der Website-Gestaltung mitzudenken und barrierefreies Webdesign umzusetzen – vollkommen unabhängig von der Pflicht für Websites, in 2025 barrierefrei zu sein.

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit bei Websites Pflicht, insbesondere für Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Bereits die Möglichkeit zur Terminvereinbarung auf der Website fällt unter den European Accessibility Act, der in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt ist, und muss zum Stichtag im Jahr 2025 barrierefrei gestaltet sein.

Die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit 2025 entsprechen allerdings nicht zu 100 Prozent den strengen Prinzipien der WCAG. Dennoch ist es sinnvoll, Barrierefreiheit bereits jetzt im Prozess der Website-Gestaltung mitzudenken und barrierefreies Webdesign umzusetzen – vollkommen unabhängig von der Pflicht für Websites, in 2025 barrierefrei zu sein.

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit bei Websites Pflicht, insbesondere für Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Bereits die Möglichkeit zur Terminvereinbarung auf der Website fällt unter den European Accessibility Act, der in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt ist, und muss zum Stichtag im Jahr 2025 barrierefrei gestaltet sein.

Die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit 2025 entsprechen allerdings nicht zu 100 Prozent den strengen Prinzipien der WCAG. Dennoch ist es sinnvoll, Barrierefreiheit bereits jetzt im Prozess der Website-Gestaltung mitzudenken und barrierefreies Webdesign umzusetzen – vollkommen unabhängig von der Pflicht für Websites, in 2025 barrierefrei zu sein.

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit bei Websites Pflicht, insbesondere für Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Bereits die Möglichkeit zur Terminvereinbarung auf der Website fällt unter den European Accessibility Act, der in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt ist, und muss zum Stichtag im Jahr 2025 barrierefrei gestaltet sein.

Die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit 2025 entsprechen allerdings nicht zu 100 Prozent den strengen Prinzipien der WCAG. Dennoch ist es sinnvoll, Barrierefreiheit bereits jetzt im Prozess der Website-Gestaltung mitzudenken und barrierefreies Webdesign umzusetzen – vollkommen unabhängig von der Pflicht für Websites, in 2025 barrierefrei zu sein.

Vorteile für Kunden und Onlineshops

Ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt nämlich, dass rund 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung als schwerbehindert gelten, davon haben 97 Prozent die Behinderung im Laufe des Lebens erworben, zum Großteil durch Krankheiten. Aus unternehmerischer Sicht spielen weitere Faktoren eine Rolle, denn 78 Prozent der Menschen mit Behinderung sind 55 Jahre oder älter und verfügen insgesamt über eine frei verfügbare Kaufkraft von 720 Milliarden Euro – pro Jahr.

Indem Sie Ihren Onlineshop barrierefrei gestalten, können Sie sich also einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Ihren Umsatz spürbar steigern. Schließlich gewinnen Sie dadurch das Vertrauen der kaufkräftigen Generation 50plus und passen Ihre Website durch Barrierefreiheit dem demographischen Wandel an.

Auf Seite Ihrer Kunden ist die Barrierefreiheit von Websites eine Grundvoraussetzung, um diese überhaupt nutzen und Produkte bestellen zu können. Wenn sich also Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrem Onlineshop zurechtfinden können, werden diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu wiederkehrenden Kunden.

Ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt nämlich, dass rund 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung als schwerbehindert gelten, davon haben 97 Prozent die Behinderung im Laufe des Lebens erworben, zum Großteil durch Krankheiten. Aus unternehmerischer Sicht spielen weitere Faktoren eine Rolle, denn 78 Prozent der Menschen mit Behinderung sind 55 Jahre oder älter und verfügen insgesamt über eine frei verfügbare Kaufkraft von 720 Milliarden Euro – pro Jahr.

Indem Sie Ihren Onlineshop barrierefrei gestalten, können Sie sich also einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Ihren Umsatz spürbar steigern. Schließlich gewinnen Sie dadurch das Vertrauen der kaufkräftigen Generation 50plus und passen Ihre Website durch Barrierefreiheit dem demographischen Wandel an.

Auf Seite Ihrer Kunden ist die Barrierefreiheit von Websites eine Grundvoraussetzung, um diese überhaupt nutzen und Produkte bestellen zu können. Wenn sich also Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrem Onlineshop zurechtfinden können, werden diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu wiederkehrenden Kunden.

Ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt nämlich, dass rund 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung als schwerbehindert gelten, davon haben 97 Prozent die Behinderung im Laufe des Lebens erworben, zum Großteil durch Krankheiten. Aus unternehmerischer Sicht spielen weitere Faktoren eine Rolle, denn 78 Prozent der Menschen mit Behinderung sind 55 Jahre oder älter und verfügen insgesamt über eine frei verfügbare Kaufkraft von 720 Milliarden Euro – pro Jahr.

Indem Sie Ihren Onlineshop barrierefrei gestalten, können Sie sich also einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Ihren Umsatz spürbar steigern. Schließlich gewinnen Sie dadurch das Vertrauen der kaufkräftigen Generation 50plus und passen Ihre Website durch Barrierefreiheit dem demographischen Wandel an.

Auf Seite Ihrer Kunden ist die Barrierefreiheit von Websites eine Grundvoraussetzung, um diese überhaupt nutzen und Produkte bestellen zu können. Wenn sich also Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrem Onlineshop zurechtfinden können, werden diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu wiederkehrenden Kunden.

Ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt nämlich, dass rund 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung als schwerbehindert gelten, davon haben 97 Prozent die Behinderung im Laufe des Lebens erworben, zum Großteil durch Krankheiten. Aus unternehmerischer Sicht spielen weitere Faktoren eine Rolle, denn 78 Prozent der Menschen mit Behinderung sind 55 Jahre oder älter und verfügen insgesamt über eine frei verfügbare Kaufkraft von 720 Milliarden Euro – pro Jahr.

Indem Sie Ihren Onlineshop barrierefrei gestalten, können Sie sich also einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Ihren Umsatz spürbar steigern. Schließlich gewinnen Sie dadurch das Vertrauen der kaufkräftigen Generation 50plus und passen Ihre Website durch Barrierefreiheit dem demographischen Wandel an.

Auf Seite Ihrer Kunden ist die Barrierefreiheit von Websites eine Grundvoraussetzung, um diese überhaupt nutzen und Produkte bestellen zu können. Wenn sich also Menschen mit Beeinträchtigungen in Ihrem Onlineshop zurechtfinden können, werden diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu wiederkehrenden Kunden.

Barrierefreiheit testen: Die 5 besten Tools im Überblick

  1. Google Lighthouse
    Lighthouse ist in den Chrome-Browser von Google integriert. Sie erreichen das Tool über die Entwicklertools und können unter anderem die Barrierefreiheit Ihrer Website testen. Neben der Barrierefreiheit kann Lighthouse auch Performance und SEO testen. Das Ergebnis wird in Punkten von 0 bis 100 ausgegeben.

  2. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
    WAVE von WebAIM konzentriert sich beim Test auf Barrierefreiheit auf eine visuelle Interpretation der getesteten Website. Sie können also auf einen Blick erkennen, wo Ihre Website bereits barrierefrei ist und an welchen Stellen womöglich Nachholbedarf besteht.

  3. IBM Accessibility Checker
    Als Erweiterung für Chrome und Firefox können Sie den IBM Accessibility Checker einfach zu Ihrem Browser hinzufügen und anschließend die Barrierefreiheit von Websites untersuchen. Das Tool geht nach WCAG-Prinzipien vor und zeigt Ihnen WCAG-Verstöße, Warnungen und Empfehlungen an.

  4. BIK BITV- / WCAG-Tests
    Das Zeichen BIK steht für „barrierefrei informieren und kommunizieren“. Zwei verschiedene Tests untersuchen Ihre Website auf Barrierefreiheit: Der BITV-Test prüft auf Basis der deutschen BITV 2.0 und der WCAG-Test hat die internationalen WCAG-Richtlinien als Beurteilungsgrundlage. Diese Tests werden manuell von Prüfern durchgeführt. Entsprechen alle getesteten Seiten der BITV 2.0 bzw. den WCAG, bekommen Sie das BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit im Internet.

  5. Microsoft Accessibility Insights
    Ebenfalls weit verbreitet für Tests der Barrierefreiheit von Websites ist Microsofts Tool Accessibility Insights. Es ist sowohl als Browser-Erweiterung für Chrome und Edge erhältlich als auch als Windows-Programm, um Anwendungen auf Barrierefreiheit zu testen. Die Tests finden auf Basis der WCAG-Prinzipien statt und zeigen Ihnen auf einen Blick, wo Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website möglicherweise verbessern können.

  1. Google Lighthouse
    Lighthouse ist in den Chrome-Browser von Google integriert. Sie erreichen das Tool über die Entwicklertools und können unter anderem die Barrierefreiheit Ihrer Website testen. Neben der Barrierefreiheit kann Lighthouse auch Performance und SEO testen. Das Ergebnis wird in Punkten von 0 bis 100 ausgegeben.

  2. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
    WAVE von WebAIM konzentriert sich beim Test auf Barrierefreiheit auf eine visuelle Interpretation der getesteten Website. Sie können also auf einen Blick erkennen, wo Ihre Website bereits barrierefrei ist und an welchen Stellen womöglich Nachholbedarf besteht.

  3. IBM Accessibility Checker
    Als Erweiterung für Chrome und Firefox können Sie den IBM Accessibility Checker einfach zu Ihrem Browser hinzufügen und anschließend die Barrierefreiheit von Websites untersuchen. Das Tool geht nach WCAG-Prinzipien vor und zeigt Ihnen WCAG-Verstöße, Warnungen und Empfehlungen an.

  4. BIK BITV- / WCAG-Tests
    Das Zeichen BIK steht für „barrierefrei informieren und kommunizieren“. Zwei verschiedene Tests untersuchen Ihre Website auf Barrierefreiheit: Der BITV-Test prüft auf Basis der deutschen BITV 2.0 und der WCAG-Test hat die internationalen WCAG-Richtlinien als Beurteilungsgrundlage. Diese Tests werden manuell von Prüfern durchgeführt. Entsprechen alle getesteten Seiten der BITV 2.0 bzw. den WCAG, bekommen Sie das BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit im Internet.

  5. Microsoft Accessibility Insights
    Ebenfalls weit verbreitet für Tests der Barrierefreiheit von Websites ist Microsofts Tool Accessibility Insights. Es ist sowohl als Browser-Erweiterung für Chrome und Edge erhältlich als auch als Windows-Programm, um Anwendungen auf Barrierefreiheit zu testen. Die Tests finden auf Basis der WCAG-Prinzipien statt und zeigen Ihnen auf einen Blick, wo Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website möglicherweise verbessern können.

  1. Google Lighthouse
    Lighthouse ist in den Chrome-Browser von Google integriert. Sie erreichen das Tool über die Entwicklertools und können unter anderem die Barrierefreiheit Ihrer Website testen. Neben der Barrierefreiheit kann Lighthouse auch Performance und SEO testen. Das Ergebnis wird in Punkten von 0 bis 100 ausgegeben.

  2. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
    WAVE von WebAIM konzentriert sich beim Test auf Barrierefreiheit auf eine visuelle Interpretation der getesteten Website. Sie können also auf einen Blick erkennen, wo Ihre Website bereits barrierefrei ist und an welchen Stellen womöglich Nachholbedarf besteht.

  3. IBM Accessibility Checker
    Als Erweiterung für Chrome und Firefox können Sie den IBM Accessibility Checker einfach zu Ihrem Browser hinzufügen und anschließend die Barrierefreiheit von Websites untersuchen. Das Tool geht nach WCAG-Prinzipien vor und zeigt Ihnen WCAG-Verstöße, Warnungen und Empfehlungen an.

  4. BIK BITV- / WCAG-Tests
    Das Zeichen BIK steht für „barrierefrei informieren und kommunizieren“. Zwei verschiedene Tests untersuchen Ihre Website auf Barrierefreiheit: Der BITV-Test prüft auf Basis der deutschen BITV 2.0 und der WCAG-Test hat die internationalen WCAG-Richtlinien als Beurteilungsgrundlage. Diese Tests werden manuell von Prüfern durchgeführt. Entsprechen alle getesteten Seiten der BITV 2.0 bzw. den WCAG, bekommen Sie das BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit im Internet.

  5. Microsoft Accessibility Insights
    Ebenfalls weit verbreitet für Tests der Barrierefreiheit von Websites ist Microsofts Tool Accessibility Insights. Es ist sowohl als Browser-Erweiterung für Chrome und Edge erhältlich als auch als Windows-Programm, um Anwendungen auf Barrierefreiheit zu testen. Die Tests finden auf Basis der WCAG-Prinzipien statt und zeigen Ihnen auf einen Blick, wo Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website möglicherweise verbessern können.

  1. Google Lighthouse
    Lighthouse ist in den Chrome-Browser von Google integriert. Sie erreichen das Tool über die Entwicklertools und können unter anderem die Barrierefreiheit Ihrer Website testen. Neben der Barrierefreiheit kann Lighthouse auch Performance und SEO testen. Das Ergebnis wird in Punkten von 0 bis 100 ausgegeben.

  2. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool
    WAVE von WebAIM konzentriert sich beim Test auf Barrierefreiheit auf eine visuelle Interpretation der getesteten Website. Sie können also auf einen Blick erkennen, wo Ihre Website bereits barrierefrei ist und an welchen Stellen womöglich Nachholbedarf besteht.

  3. IBM Accessibility Checker
    Als Erweiterung für Chrome und Firefox können Sie den IBM Accessibility Checker einfach zu Ihrem Browser hinzufügen und anschließend die Barrierefreiheit von Websites untersuchen. Das Tool geht nach WCAG-Prinzipien vor und zeigt Ihnen WCAG-Verstöße, Warnungen und Empfehlungen an.

  4. BIK BITV- / WCAG-Tests
    Das Zeichen BIK steht für „barrierefrei informieren und kommunizieren“. Zwei verschiedene Tests untersuchen Ihre Website auf Barrierefreiheit: Der BITV-Test prüft auf Basis der deutschen BITV 2.0 und der WCAG-Test hat die internationalen WCAG-Richtlinien als Beurteilungsgrundlage. Diese Tests werden manuell von Prüfern durchgeführt. Entsprechen alle getesteten Seiten der BITV 2.0 bzw. den WCAG, bekommen Sie das BIK-Prüfzeichen für Barrierefreiheit im Internet.

  5. Microsoft Accessibility Insights
    Ebenfalls weit verbreitet für Tests der Barrierefreiheit von Websites ist Microsofts Tool Accessibility Insights. Es ist sowohl als Browser-Erweiterung für Chrome und Edge erhältlich als auch als Windows-Programm, um Anwendungen auf Barrierefreiheit zu testen. Die Tests finden auf Basis der WCAG-Prinzipien statt und zeigen Ihnen auf einen Blick, wo Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website möglicherweise verbessern können.

Checkliste für barrierefreie Websites nach BITV 2.0

Anhand der verschiedenen Tests auf Barrierefreiheit Ihrer Websites können Sie exakt herausfinden, an welchen Stellen Ihre Onlinepräsenz womöglich noch nicht barrierefrei gestaltet ist. Neuen Content gestalten Sie am besten mit unseren Tipps zur Usability sowie  anhand der folgenden Checkliste mit den wichtigsten Eckpunkten für barrierefreie Websites.

Checkliste

Barrierefreie Videos und Untertitel

  • Medienalternative für Videos ohne Ton

  • Audiodeskription für Videos mit Ton

  • Untertitel verfügbar, Untertitel synchron

  • Übersetzte Tonspur für Videos in Fremdsprachen mit übersetzten Untertiteln

  • Barrierefrei bedienbarer Videoplayer, Player für Audiodeskription geeignet

Barrierefreie HTML-Websites

  • Zitate als Blockquote und Cite-Elemente einbinden

  • HTML-Tag markiert Wörter aus Fremdsprachen

  • Fremdsprachige Wörter in Zitaten in Blockquote-Element kennzeichnen

  • HTML-Listen für Aufzählungen verwenden

  • Label-Tag für die Beschriftung von Formularfeldern verwenden

  • Überschriftenebenen in korrekter Reihenfolge anlegen

  • Gleichbleibende Website-Navigation

  • Gleicher Aufbau von Funktionen über die gesamte Website hinweg

  • Bei Tastatur-Ansteuerung werden Elemente im Fokus-Zustand gekennzeichnet

Farben und Kontraste

  • Kontrastverhältnis von 3:1 für Bedienelemente und grafische Elemente

  • Kontrastverhältnis von 7:1 für Text zu Hintergrund

  • Verlinkungen nicht nur farblich hervorheben, sondern auch durch Symbole oder Unterstreichung

  • Texthinweis oder Kontrastverhältnis von 3:1 für Fehlermeldungen in Formularfeldern

Verlinkungen

  • Sprechende Linktexte verwenden

  • Linkziel benennen (neue Seite, Dokument, …)

  • Alt-Text für Bedienelemente

Bilder und Grafiken

  • Alt-Texte für Bilder

  • Alternative für Bild-CAPTCHAs anbieten

  • Keine Alt-Texte für dekorative Grafiken wie Trennlinien etc.

Diese Checkliste für Barrierefreiheit bei Websites enthält lediglich die wichtigsten Punkte, die Sie als Websitebetreiber beachten sollten.

Tiefergehende Checklisten nach BITV 2.0 finden Sie im Portal Barrierefreiheit der Bundesregierung.

Anhand der verschiedenen Tests auf Barrierefreiheit Ihrer Websites können Sie exakt herausfinden, an welchen Stellen Ihre Onlinepräsenz womöglich noch nicht barrierefrei gestaltet ist. Neuen Content gestalten Sie am besten mit unseren Tipps zur Usability sowie  anhand der folgenden Checkliste mit den wichtigsten Eckpunkten für barrierefreie Websites.

Checkliste

Barrierefreie Videos und Untertitel

  • Medienalternative für Videos ohne Ton

  • Audiodeskription für Videos mit Ton

  • Untertitel verfügbar, Untertitel synchron

  • Übersetzte Tonspur für Videos in Fremdsprachen mit übersetzten Untertiteln

  • Barrierefrei bedienbarer Videoplayer, Player für Audiodeskription geeignet

Barrierefreie HTML-Websites

  • Zitate als Blockquote und Cite-Elemente einbinden

  • HTML-Tag markiert Wörter aus Fremdsprachen

  • Fremdsprachige Wörter in Zitaten in Blockquote-Element kennzeichnen

  • HTML-Listen für Aufzählungen verwenden

  • Label-Tag für die Beschriftung von Formularfeldern verwenden

  • Überschriftenebenen in korrekter Reihenfolge anlegen

  • Gleichbleibende Website-Navigation

  • Gleicher Aufbau von Funktionen über die gesamte Website hinweg

  • Bei Tastatur-Ansteuerung werden Elemente im Fokus-Zustand gekennzeichnet

Farben und Kontraste

  • Kontrastverhältnis von 3:1 für Bedienelemente und grafische Elemente

  • Kontrastverhältnis von 7:1 für Text zu Hintergrund

  • Verlinkungen nicht nur farblich hervorheben, sondern auch durch Symbole oder Unterstreichung

  • Texthinweis oder Kontrastverhältnis von 3:1 für Fehlermeldungen in Formularfeldern

Verlinkungen

  • Sprechende Linktexte verwenden

  • Linkziel benennen (neue Seite, Dokument, …)

  • Alt-Text für Bedienelemente

Bilder und Grafiken

  • Alt-Texte für Bilder

  • Alternative für Bild-CAPTCHAs anbieten

  • Keine Alt-Texte für dekorative Grafiken wie Trennlinien etc.

Diese Checkliste für Barrierefreiheit bei Websites enthält lediglich die wichtigsten Punkte, die Sie als Websitebetreiber beachten sollten.

Tiefergehende Checklisten nach BITV 2.0 finden Sie im Portal Barrierefreiheit der Bundesregierung.

Anhand der verschiedenen Tests auf Barrierefreiheit Ihrer Websites können Sie exakt herausfinden, an welchen Stellen Ihre Onlinepräsenz womöglich noch nicht barrierefrei gestaltet ist. Neuen Content gestalten Sie am besten mit unseren Tipps zur Usability sowie  anhand der folgenden Checkliste mit den wichtigsten Eckpunkten für barrierefreie Websites.

Checkliste

Barrierefreie Videos und Untertitel

  • Medienalternative für Videos ohne Ton

  • Audiodeskription für Videos mit Ton

  • Untertitel verfügbar, Untertitel synchron

  • Übersetzte Tonspur für Videos in Fremdsprachen mit übersetzten Untertiteln

  • Barrierefrei bedienbarer Videoplayer, Player für Audiodeskription geeignet

Barrierefreie HTML-Websites

  • Zitate als Blockquote und Cite-Elemente einbinden

  • HTML-Tag markiert Wörter aus Fremdsprachen

  • Fremdsprachige Wörter in Zitaten in Blockquote-Element kennzeichnen

  • HTML-Listen für Aufzählungen verwenden

  • Label-Tag für die Beschriftung von Formularfeldern verwenden

  • Überschriftenebenen in korrekter Reihenfolge anlegen

  • Gleichbleibende Website-Navigation

  • Gleicher Aufbau von Funktionen über die gesamte Website hinweg

  • Bei Tastatur-Ansteuerung werden Elemente im Fokus-Zustand gekennzeichnet

Farben und Kontraste

  • Kontrastverhältnis von 3:1 für Bedienelemente und grafische Elemente

  • Kontrastverhältnis von 7:1 für Text zu Hintergrund

  • Verlinkungen nicht nur farblich hervorheben, sondern auch durch Symbole oder Unterstreichung

  • Texthinweis oder Kontrastverhältnis von 3:1 für Fehlermeldungen in Formularfeldern

Verlinkungen

  • Sprechende Linktexte verwenden

  • Linkziel benennen (neue Seite, Dokument, …)

  • Alt-Text für Bedienelemente

Bilder und Grafiken

  • Alt-Texte für Bilder

  • Alternative für Bild-CAPTCHAs anbieten

  • Keine Alt-Texte für dekorative Grafiken wie Trennlinien etc.

Diese Checkliste für Barrierefreiheit bei Websites enthält lediglich die wichtigsten Punkte, die Sie als Websitebetreiber beachten sollten.

Tiefergehende Checklisten nach BITV 2.0 finden Sie im Portal Barrierefreiheit der Bundesregierung.

Anhand der verschiedenen Tests auf Barrierefreiheit Ihrer Websites können Sie exakt herausfinden, an welchen Stellen Ihre Onlinepräsenz womöglich noch nicht barrierefrei gestaltet ist. Neuen Content gestalten Sie am besten mit unseren Tipps zur Usability sowie  anhand der folgenden Checkliste mit den wichtigsten Eckpunkten für barrierefreie Websites.

Checkliste

Barrierefreie Videos und Untertitel

  • Medienalternative für Videos ohne Ton

  • Audiodeskription für Videos mit Ton

  • Untertitel verfügbar, Untertitel synchron

  • Übersetzte Tonspur für Videos in Fremdsprachen mit übersetzten Untertiteln

  • Barrierefrei bedienbarer Videoplayer, Player für Audiodeskription geeignet

Barrierefreie HTML-Websites

  • Zitate als Blockquote und Cite-Elemente einbinden

  • HTML-Tag markiert Wörter aus Fremdsprachen

  • Fremdsprachige Wörter in Zitaten in Blockquote-Element kennzeichnen

  • HTML-Listen für Aufzählungen verwenden

  • Label-Tag für die Beschriftung von Formularfeldern verwenden

  • Überschriftenebenen in korrekter Reihenfolge anlegen

  • Gleichbleibende Website-Navigation

  • Gleicher Aufbau von Funktionen über die gesamte Website hinweg

  • Bei Tastatur-Ansteuerung werden Elemente im Fokus-Zustand gekennzeichnet

Farben und Kontraste

  • Kontrastverhältnis von 3:1 für Bedienelemente und grafische Elemente

  • Kontrastverhältnis von 7:1 für Text zu Hintergrund

  • Verlinkungen nicht nur farblich hervorheben, sondern auch durch Symbole oder Unterstreichung

  • Texthinweis oder Kontrastverhältnis von 3:1 für Fehlermeldungen in Formularfeldern

Verlinkungen

  • Sprechende Linktexte verwenden

  • Linkziel benennen (neue Seite, Dokument, …)

  • Alt-Text für Bedienelemente

Bilder und Grafiken

  • Alt-Texte für Bilder

  • Alternative für Bild-CAPTCHAs anbieten

  • Keine Alt-Texte für dekorative Grafiken wie Trennlinien etc.

Diese Checkliste für Barrierefreiheit bei Websites enthält lediglich die wichtigsten Punkte, die Sie als Websitebetreiber beachten sollten.

Tiefergehende Checklisten nach BITV 2.0 finden Sie im Portal Barrierefreiheit der Bundesregierung.

Besonderheiten bei Onlineshops

Die Barrierefreiheit spielt im Onlineshop eine besonders wichtige Rolle. Kaufkräftige Kunden bekommen durch Ihren barrierefreien Shop Zugang zu Ihren Produkten. Im Gegensatz zu einfachen Websites muss in einem Onlineshop auch der Checkout barrierefrei gestaltet sein. Via Mollie bieten Sie Ihren Kunden nicht nur reibungslose Online-Zahlungen an, sondern auch einen komplett barrierefrei gestalteten Checkout, für den Ihre Käufer nicht einmal Ihren Shop verlassen müssen.

Sie können den Checkout einfach an Ihr Shop-Design anpassen und so die nötigen Kontrastverhältnisse einfach einhalten. Unser Checkout enthält alle UI-Elemente, die Sie für einen barrierefreien Checkout benötigen, der Reibungspunkte für alle Kunden verringert und dadurch Ihre Conversion steigert.

Was ist ein BITV-Test?

Ein BITV-Test prüft auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, ob eine Website barrierefrei gestaltet ist. Solch ein Test kann manuell von einer qualifizierten Person, aber auch automatisch durch Test-Tools durchgeführt werden.

Bis wann müssen Webseiten barrierefrei sein?

Webseiten müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Das gilt insbesondere für Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Schon jetzt ist es daher sinnvoll, Barrierefreiheit auf der eigenen Website anzustreben.

Was kann passieren, wenn mein Onlineshop nicht barrierefrei ist nach der gesetzlichen Frist?

Wenn Ihr Onlineshop nach der gesetzlichen Frist nicht (mehr) barrierefrei ist und eine Marktüberwachungsbehörde dies feststellt oder auf diesen Zustand von Verbrauchern oder Verbänden hingewiesen wird, werden Sie zunächst aufgefordert, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, können nach §37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro auf Sie zukommen. Außerdem kann die Behörde anordnen, dass Ihr elektronischer Geschäftsverkehr eingestellt wird, bis Ihre Website barrierefrei gestaltet ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

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Verbinden Sie jede Zahlung. Verbessern Sie jeden Teil Ihres Geschäfts.

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